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IVA erneuert Kritik am Neonikotinoidverbot

Mit Blick auf den nach aktuellen Forschungsergebnissen insgesamt guten Gesundheitsstatus der europäischen Bienenvölker hat der Industrieverband Agrar (IVA) seine Kritik am dreijährigen EU-Moratorium für Neonikotinoide in der Rapsbeizung bekräftigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit Blick auf den nach aktuellen Forschungsergebnissen insgesamt guten Gesundheitsstatus der europäischen Bienenvölker hat der Industrieverband Agrar (IVA) seine Kritik am dreijährigen EU-Moratorium für Neonikotinoide in der Rapsbeizung bekräftigt.


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Die aktuelle Zustandserhebung des unabhängigen Forschungsnetzwerks „Prevention of COlony LOSSes“ (COLOSS) habe ergeben, dass die Überwinterungsverluste der Bienen im Winter 2013/14 auf rund 9 % und damit auf einen langjährigen Tiefstwert gesunken seien, teilte der IVA mit. Obwohl bis Herbst 2013 die Rapssaat noch standardmäßig mit Neonikotinoiden gebeizt worden sei, gehe es den Bienen in Europa offenbar so gut wie lange nicht.


Für IVA-Hauptgeschäftsführer Volker Koch-Achelpöhler sind die COLOSS-Ergebnisse bei aller Vorsicht ein Beleg dafür, dass sich der verantwortungsvolle Einsatz neonikotinoider Pflanzenschutzmittel und der Schutz der Bienen gut vereinen lassen. Der IVA sehe sich deshalb in seiner Kritik an den EU-Verboten dieser Wirkstoffe bestätigt. Die geltenden Anwendungsbeschränkungen für Neonikotinoide seien unverhältnismäßig, zumal fraglich bleibe, ob sie zum Schutzziel beitrügen, so Koch-Achelpöhler. Sicher sind nach seiner Einschätzung dagegen eine zunehmende Schädlingsgefahr und ein unnötiger Mehraufwand für die Landwirte.


Starkbefall im Raps möglich


Laut Koch-Achelpöhler rechnen Experten in diesem Herbst bei warmer Witterung mit einem starken Auftreten des Rapserdflohs, den man bisher durch die Saatgutbeizung mit Neonikotinoiden gut kontrolliert habe. Komme es nun jedoch zum Starkbefall, müssten die Landwirte ihn durch großflächige Spritzungen bekämpfen.


Bei der Kleinen Kohlfliege stehe den Landwirten nach dem Wegfall der neonikotinoiden Beizung sogar überhaupt kein einziges zugelassenes Pflanzenschutzmittel mehr zur Verfügung. Jetzt offenbare sich, was für einen Schildbürgerstreich das EU-Verbot darstelle, erklärte Koch-Achelpöhler. Die in vieler Hinsicht vorzügliche Beizung sei im Hauruckverfahren ausgesetzt worden und müsse nun womöglich durch Spritzungen kompensiert werden.


Lesen Sie auch folgenden Kommentar:

Pflanzenschutz bald ohne Mittel? (24.8.2014)

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