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IVA meldet Absatzeinbruch bei Stickstoffdüngern wegen Düngeverordnung

Die Düngerindustrie beklagt einen Einbruch beim Absatz von Stickstoffdüngern im Vergleich zum Vorjahr von 20 Prozent. Als Ursache dafür macht sie die 2017 reformierte Düngeverordnung aus. Die weiteren geplanten Verschärfungen bei der Düngeverordnung machen die Branche nervös.

Lesezeit: 2 Minuten

„Nach einem deutlichen Absatzrückgang bei mineralischen Stickstoffdüngemitteln von rund 10 Prozent im vergangenen Wirtschaftsjahr ist auch im laufenden Düngejahr ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen“, teilte der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), Dr. Dietrich Pradt, am Donnerstag mit. Bis einschließlich Februar lägen die Absätze rund 20 Prozent unter dem bereits schwachen Vorjahr. „Dies zeigt, dass die Maßnahmen der verschärften Düngeverordnung bereits greifen“, kommentierte Pradt. Die Landwirte setzten Mineraldünger deutlich restriktiver ein als in der Vergangenheit. „Eine weitere, überzogene Verschärfung der rechtlichen Vorgaben, bevor die Wirkung überprüft wurde, erscheint weder sinnvoll noch notwendig“, sagte Pradt.

Die Ende Januar hatte die Bundesregierung auf Druck der EU-Kommission eine weitere Verschärfung der Düngeverordnung angekündigt. Dazu gehört die Etablierung einer flächenscharfen Düngung und die Abschaffung des bisher gültigen Kontrollwertes von 60 kg N. In den roten Gebieten, in denen die Nitratgrenzwerte überschritten werden, soll unter andrem nur noch eine Stickstoffdüngung von 20 Prozent unter Düngebedarf möglich sein. Vor allem diese Maßnahme wird in der Branche sehr kritisch gesehen. Mitte März hat die EU-Kommission Deutschland noch einmal ermahnt, dass auch die nun vorgeschlagenen Maßnahmen noch nicht weitreichend genug seien, um die EU-Nitratrichtlinie einzuhalten. Sie fordert bis Ende März von der Bundesregierung Verbesserungen bei den Sperrzeiten und der Düngerausbringung auf stark geneigten Böden. Andernfalls drohe Deutschland, dass bereits 2018 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Missachtung der Nitratrichtlinie verklagt worden war, ein Zweitverfahren, was Strafzahlungen und direkte Eingriffe der EU-Kommission ins nationale Düngerecht nach sich ziehen würde.

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