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IVA sieht im EU-Düngemittelrecht Chancen und Risiken

Mit dem neuen EU-Düngemittelrecht kommen auf die Branche große Änderungen zu. Die altbekannten Düngemitteltypen entfallen. Erlaubt werden Recyclingprodukte und Biostimulantien, erklärt der Industrieverband Agrar.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Europäische Parlament hat am 27. März 2019 beschlossen, das neue europäische Düngemittelrecht in Form des Trilog-Kompromisstexts mit großer Mehrheit anzunehmen. Für Anwender und Produzenten von auf EU-Ebene zugelassenen Düngemitteln stehen damit große Änderungen bevor, erklärt der erklärt der Industrieverband Agrar (IVA).

So werden mit den neuen Rechtsvorschriften die altbekannten Düngemitteltypen abgeschafft und ein völlig neues System für EU-Düngeprodukte geschaffen. Dies biete für die Hersteller und die Anwender Chancen, stelle sie aber auch vor große Herausforderungen, so der IVA. Erstmals sollen neben Mineraldüngern Recyclingprodukte und die neue, innovative Produktgruppe der Biostimulantien einbezogen und geregelt werden. Dies eröffnet laut dem Verband vielfältige Möglichkeiten. Zudem würden auch im EU-Recht endlich Grenzwerte für Schwermetalle und andere Schadstoffe eingeführt, was der IVA begrüßt.

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Gleichzeitig würde die völlige Abkehr vom bewährten Typensystem und zahlreiche neue Vorschriften bei Kennzeichnung, Toleranzen und bei der Produktzulassung für die Hersteller und den Handel große Kraftanstrengungen erfordern. Für die Anwender, vor allem die Landwirte, bedeutet dies, sich an zahlreiche neue Bezeichnungen und neuartige Produkte zu gewöhnen.

Der Beschluss des EU-Parlaments ist der vorletzte Schritt auf dem Weg zu einem neuen Düngemittelrecht. Nach Zustimmung des Rats können die neuen Rechtsvorschriften wahrscheinlich Ende Mai 2019 in Kraft treten. Hersteller und Anwender von EU-Düngeprodukten haben dann drei Jahre Zeit, sich auf die großen Veränderungen einzustellen.

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