Bis Mitte nächsten Jahres muss die EU-Kommission entscheiden, ob Glyphosat zugelassen bleibt, der Einsatz eingeschränkt oder ganz verboten wird. Um zu klären, welche Konsequenzen ein Verzicht haben kann, hat das Julius Kühn-Institut (JKI) eine Folgenabschätzung durchgeführt. Hier die Ergebnisse...
Bis Mitte nächsten Jahres muss die EU-Kommission entscheiden, ob Glyphosat zugelassen bleibt, der Einsatz eingeschränkt oder ganz verboten wird. Um zu klären, welche Konsequenzen ein Verzicht haben kann, hat das Julius Kühn-Institut (JKI) eine Folgenabschätzung durchgeführt. Hier die Ergebnisse:
Problematisch ist der Verzicht bei pfluglosen Verfahren. In Hanglagen erhöht eine intensivere Bodenbearbeitung die Erosionsgefahr.
Erzielt eine einmalige Bodenbearbeitung dieselbe Wirkung wie ein Glyphosat-Einsatz, kann sie ökonomisch sogar besser sein. Sind aber wegen starker Unkrautkonkurrenz 2 bis 3 Bearbeitungsgänge nötig, führt der Verzicht in winterungsbetonten Fruchtfolgen zu zusätzlichen Kosten von 55 bis 89 €/ha.
Um Ausfallraps zu beseitigen (Kohlhernie) ist Glyphosat wichtig. Eine Stoppelbearbeitung mischt die Samen zu tief in den Boden.
Quecke ist ohne Glyphosat kaum zu bekämpfen.
Auf extremen Resistenzstandorten ist Glyphosat unverzichtbar.
Empfehlung des JKI: Glyphosat sollte man nicht von vornherein als Standardmaßnahme in Ackerbausystemen vorsehen. Vor Einsätzen auf der Stoppel und vor der Saat ist zu prüfen, ob nicht auch mechanische Arbeitsgänge möglich sind. In nicht erosionsgefährdeten Lagen ist der Pflug häufiger in Betracht zu ziehen. Sinnvoll ist es auch, Glyphosat-Einsätze und mechanische Arbeitsgänge jährlich zu wechseln. Vorernteanwendungen sollte man auf das Notwendige beschränken und Quecken sowie andere Wurzelunkräuter teilflächenspezifisch ausschalten.