Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Bayern

Kaniber: 450.000 € für den Kiebitz

Das bayerische Landwirtschaftsministerium unterstützt ein Kiebitz-Projekt mit 450.000 € und bietet neue Kulap-Maßnahmen zum Schutz heimischer Feldvogelarten an.

Lesezeit: 2 Minuten

Bayern verstärkt laut Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber den Schutz des Kiebitz und anderer Feldvogelarten in der Agrarlandschaft. So würden sich neue Fördermaßnahmen im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms ab 2023 besonders dem Erhalt dieser heimischen Vogelart widemen. Auch ein gemeinsames Projekt mit dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) habe das gleiche Ziel.

Der Kiebitz, der früher häufig auf Wiesen, Weiden und im offenen, flachen und feuchten Dauergrünland vorkam, ist massiv im Bestand zurückgegangen und heute vor allem auf Ackerflächen zu finden. Der Bestand in Bayern wird aktuell auf weniger als 3.000 Brutpaare geschätzt. Aus diesem Grund unterstütze das Landwirtschaftsministerium das überregionale Projekt „Vanellus vanellus muss ein Bayer bleiben“ des LBV in den nächsten drei Jahren mit insgesamt 450.000 €.

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Eines der wichtigen Kernelemente bestehe darin, die Kommunikation zwischen den Vertretern der Landwirtschaft, den Naturschutz- und der Landschaftspflegeverbänden, den Behörden wie der Wildlebensraumberatung und der Jägerschaft zu verbessern. Ziel sei es, die Kiebitz-Schutzmaßnahmen einerseits bekannter zu machen und gleichzeitig alle Beteiligten dafür zu motivieren.

Prämien für Feldvogelinseln und verpätete Aussaat

Flankierend werden im neuen bayerischen Kulturlandschaftsprogramm ab dem kommenden Jahr zwei Fördermaßnahmen zum Schutz des Kiebitz angeboten: Zum einen die sogenannten Feldvogelinseln in bestellten Ackerflächen mit einer Größe von 0,5 bis 2 ha. Die Feldvogelinseln selbst dürfen vom 15. März bis zum 30. Juni nicht bewirtschaftet werden.

Die zweite Maßnahme honoriert eine verspätete Aussaat. Auf diesen Ackerflächen darf vom 15. März bis zum 20. Mai der Boden nicht bearbeitet werden. Auf beiden Flächen können dann nicht nur der Kiebitz, sondern auch das Rebhuhn und die Feldlärche ungestört brüten und ihren Nachwuchs aufziehen.

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.