Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) habe das Ruhen der Zulassung von 1,4 Sight aufgehoben, teilt zunächst Belchim in einer Pressemeldung mit. Das BVL selbst bestätigt dies heute Mittag in einer Fachmeldung: Seit dem 16. Dezember darf der Keimhemmer wieder in Verkehr gebracht und angewendet werden. Gleiches gelte für zugehörige Mittel des Parallelhandels. Doch dafür wurde die Zulassung Mittels angepasst. Das Mittel muss mit folgenden Anwendungsbestimmungen versehen werden:
- VA294: Die Heißvernebelung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Vernebelungsgeräten ist verboten.
- VA295: Die Heißvernebelung des Mittels darf ausschließlich mit Vernebelungsgeräten erfolgen, für die die Eignung in den Produktinformationen des Zulassungsinhabers bestätigt wurde.
Laut BVL habe der Zulassungsinhaber DormFresh Ltd. versichert, dass es in Deutschland ausreichende Kapazitäten bei elektrisch betriebenen Heißvernebelungsgeräten gibt. Bei Fragen zur Verfügbarkeit der geeigneten Geräte rät das BVL, direkt den Zulassungsinhaber, den zuständigen Pflanzenschutzdienst oder den Anbauverband anzusprechen.