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BVL informiert

Kein Deiquat mehr nach dem 4. Mai

Die Zulassung des Wirkstoffs Deiquat ist widerrufen. Vier Mittel mit diesem Wirkstoff darf man nach dem 4. Mai 2019 nicht mehr ausbringen. Für neun Mittel, darunter Reglone, gilt eine Aufbrauchs- und eine Abverkaufsfrist.

Lesezeit: 1 Minuten

Schon länger bei den Kartoffelbauern befürchtet, kommt jetzt die letzte Saison für Reglone. Dann ist Schluss mit dem Wirkstoff Deiquat. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung zum 4. Mai 2019 widerrufen. Keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen gelten für die Produkte Mission 200 SL, Diqua, Diquanet und Life Scientific Diquat, da der Widerruf von Amts wegen erfolgte.

Für die restlichen Mittel erfolgte der Zulassungswiderruf auf Antrag der Zulassungsinhaber. Hier gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 4. November 2019 und eine Aufbrauchsfrist bis zum 4. Februar 2020. Betroffen sind folgende Mittel:

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  • Bleran
  • Reglex
  • Profi Deiquat Super
  • Mission
  • Diquad

Betroffen sind ebenso zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ablauf der Aufbrauchfrist müssen Sie Rest entsorgen.

Hier die Meldung des BVL.

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