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Landvolk/BWV

"Kein Hauruck-Verfahren bei Düngeverordnung!"

Die Bauernverbände aus Nds und RLP warnen vor einer überhasteten Abstimmung über die Düngeverordnung am Freitag. Die Vorschriften zur Binnendifferenzierung der Roten Gebiete sind aktuell nicht machbar

Lesezeit: 2 Minuten

Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke prangert das Vorgehen der Bundesregierung bei der Umsetzung der Düngeverordnung an. Am Dienstag sprach er mit Blick auf die Herausforderungen der Corona-Krise von einem "Holzhammerverfahren". Das lehne der Bauernverband ab. „Dieses Thema muss bei der Bundesratssitzung am Freitag von der Tagesordnung gestrichen werden“, sagt er.

Ganz konkret befürchtet der Landvolkpräsident die noch ausstehende Binnendifferenzierung in den sogenannten Roten Gebieten als schwere Bürde. „Solange das Corona-Virus das öffentliche Leben mehr oder weniger lahmlegt, wird diese Arbeit nicht leistbar sein“, begründet Schulte to Brinke. Zudem besteht die Gefahr, dass weitere Grundwasserkörper in diese Kategorie geraten und vermutlich ebenfalls als Rote Gebiete ausgewiesen werden.

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Der Landvolkpräsident stärkt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast den Rücken, damit diese sich für eine Absetzung des Themas von der Tagesordnung in der Länderkammer stark macht. Zusätzlich appelliert Schulte to Brinke an alle Landwirte, in diesem Sinne auch an ihre Abgeordneten heranzutreten.

Dalbert schreibt Klöckner

Für eine Verschiebung ist auch Sachsens Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert. Mehr dazu in ihrem Brief an Julia Klöckner.

Hartelt hält Düngeverordnung für unverantwortlich

Auch der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), Eberhard Hartelt, kritisiert die geplante Verabschiedung der Düngeverordnung am kommenden Freitag im Bundesrat scharf. Das hat er bereits Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing schriftlich mitgeteilt.

Auch ihn stört die überhastete Binnendifferenzierung der Roten Gebiete, bei der das Verursacherprinzip in besonders mit Nitrat belasteten Gebieten Berücksichtigung findet. Laut Hartelt sei die Erarbeitung der dafür erforderlichen Verwaltungsvorschrift in diesem Zeitfenster vollkommen unrealistisch, da die personellen Kapazitäten der Ministerialbürokratie an anderer Stelle gebraucht würden.

Kann der Prozess der Binnendifferenzierung nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, drohen drastische Einschnitte bei der Düngung in fast der gesamten Bundesrepublik mit entsprechenden Folgen für die Pflanzenerträge. Hartelt appelliert daher auch an die Europäische Kommission, die absolute Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie anzuerkennen und für die geforderte Verabschiedung der Düngeverordnung einen Aufschub zu gewähren.

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