Die von der Europäischen Kommission geplanten Einschränkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf produktiven Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) dürften nicht an den Mitgliedstaaten scheitern. Wie EU-Agrarkommissar Phil Hogan im Anschluss an die Ratssitzung in Luxemburg mitteilte, gab es dazu keinen Widerspruch seitens der Agrarminister beziehungsweise Staatssekretäre. Insofern sieht der Ire in diesem Punkt jetzt Rückenwind durch die Mitgliedstaaten.
Der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments hatte sich dagegen kürzlich mit großer Mehrheit für eine Verlängerung der Einspruchsfrist gegen den betreffenden Rechtsakt der Kommission ausgesprochen. Dabei wurde von den Mitgliedern des Ausschusses insbesondere das geplante Pflanzenschutzmittelverbot auf ÖVF kritisch beurteilt.
Der CSU-Agrarpolitiker Albert Deß warnte davor, dass davon vor allem der Leguminosenanbau betroffen sei. Dabei habe gerade dieser entscheidende Vorteile für den Bodenschutz und die Stickstoffbindung. Auch würde dadurch eine nachhaltige, heimische und gentechnikfreie Eiweißproduktion der EU gefährdet, gab Deß zu bedenken.
Häusling: Pestizid-Verbot auf Greening-Flächen muss kommen!
„Die Abstimmung der Agrarminister der europäischen Mitgliedsstaaten ist ein Lackmustest über die Reformfähigkeit der EU-Agrarpolitik: Kippen sie das von der EU-Kommission vorgeschlagene Pestizid-Verbot auf den für den Schutz der Biodiversität vorgesehenen Greening-Flächen, den sogenannten „ökologischen Vorrangflächen“, kommt dies einer Aufkündigung des Minimalkompromisses der letzten Reformrunde zu Europas Gemeinsamer Agrarpolitik (GAP) gleich, diese ökologischer auszurichten", warnt der grüne EU-Abgeordnete Martin Häusling.
Eine rückwärtsgewandte Politik, die auch den kleinsten Wandel für eine grünere, gerechtere und gesündere Landwirtschaft zu verhindern versucht, gefährdet seiner Meinung nach die Akzeptanz für eine europäische Landwirtschaft der Zukunft. Ab 2020 müsse die Reformbereitschaft deutlich weiter gehen: „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ darf nach Ansicht von Häusling dann nicht nur in Worten, sondern müsse konsequent im Gesetz gelten.
"Es verbietet sich, die vereinbarten Minimalauflagen zum Erhalt der Biodiversität argumentativ gegen eine erhöhte Eiweißpflanzen-Erzeugung aufzurechnen: Greening-Flächen heißen aus gutem Grund ökologische und nicht ökonomische Vorrangflächen. Fällt dieser Mehrwert aus, rechtfertigt das keine Greeningprämien. Den Eiweißpflanzenanbau hätte man anders besser fördern können: Deutschland hatte in der letzten EU-Agrarreform die Möglichkeit, zwei Prozent seines Budgets für eine gezielte Eiweiß-Förderung einzusetzen, hat davon allerdings keinen Gebrauch gemacht“, so Häusling.