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Keine Entscheidung über Zulassung von transgenen Maissorten

Ähnlich wie beim Wirkstoff Glyphosat, so zeichnet sich in Brüssel auch bei der anstehenden Genehmigung sowie der erneuten Erlaubnis des Anbaus von insgesamt drei gentechnisch veränderten Maissorten - Syngenta Bt11, DuPont Pioneer 1507 sowie Monsanto 810 - eine letztgültige Entscheidung durch die Kommission ab.

Lesezeit: 3 Minuten

Ähnlich wie beim Wirkstoff Glyphosat, so zeichnet sich in Brüssel auch bei der anstehenden Genehmigung sowie der erneuten Erlaubnis des Anbaus von insgesamt drei gentechnisch veränderten Maissorten - Syngenta Bt11, DuPont Pioneer 1507 sowie Monsanto 810 - eine letztgültige Entscheidung durch die Kommission ab. Dies habe sich am vergangenen Freitag im zuständigen EU-Fachausschuss gezeigt, in dem keine Entscheidung getroffen worden sei, hieß es in Brüssel.


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Bei den transgenen Maissorten Bt11 und 1507 geht es um die erstmalige Zulassung zum Anbau in der Europäischen Union; bei der Mon810 steht die Erneuerung der Anbaugenehmigung an. Der B11-Mais weist eine Resistenz gegen den Maiszünsler und gegen Herbizide mit dem Wirkstoff Glufonisat auf. Das gilt auch für den 1507-Mais. Beide sind zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel bereits seit einigen Jahren in der EU uneingeschränkt zugelassen.


Alle drei Maislinien seien zuvor nach strengen wissenschaftlichen Kriterien geprüft worden, hieß es in der Kommission. Dabei verweist die Behörde auch auf die 17 EU-Mitgliedsländer, darunter Deutschland, Frankreich und Österreich, in denen aufgrund einer „Opt-out“-Klausel der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ohnehin nicht erlaubt sei.


In Deutschland gilt das Verbot allerdings nicht für den Anbau transgener Pflanzen zu Forschungszwecken. Hinzu kommen Belgien und Großbritannien, in denen das Gentechnikverbot nur für einen Teil der Landesfläche gilt. Konkret bedeutet dies, dass für die EU zugelassene Gentechnikpflanzen in diesen Ländern ohnehin nicht angebaut werden dürfen. Für die zweite Hälfte dieses Jahres seien weitere Diskussionen zu den Zulassungsanträgen geplant, verlautete aus der Kommission.


Kritik an Opt-out-Verfahren


Der Agrarsprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europaparlament, Martin Häusling, äußerte die Befürchtung, dass es sich bei dem laufenden Verfahren um keine Neuauflage des üblichen Abstimmungspatts zur Gentechnik handelt, woraufhin die EU-Kommission letztlich allein entscheidet. „Vielmehr geht es um eine Zäsur, die auf eine ‚not in my backyard‛-Politik der Mitgliedsstaaten setzt, um Gentechnik-Zulassung in Europa zu erleichtern“, so der Grünen-Politiker.


Statt der versprochenen Reform der Risikobewertung und der Demokratisierung des Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Pflanzen habe EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker ein Opt-out-Verfahren vorgelegt, das die Mitgliedsstaaten verpflichte, Gentechnik-Konzerne erst um einen freiwilligen Anbauverzicht zu bitten, bevor im Falle einer Ablehnung ein juristisches Verbotsverfahren greife, monierte Häusling. Er forderte die EU-Länder dazu auf, „ein „Ja“ zum Anbauverzicht nicht mit einem „Ja“ zu einer europäischen Zulassung zu erwidern.


Negativbeispiel Spanien


Auch die grüne EU-Abgeordnete Maria Heubuch befürchtet, dass mehr Mitgliedstaaten auf EU-Ebene für den Anbau stimmen könnten, um hinterher nationale Anbauverbote einzureichen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt müsse jetzt in Brüssel Farbe bekennen, so Heubuch. Gentechnik auf dem Acker fördere das Entstehen von Superunkräutern und resistenten Schädlingen, die dann mit noch härteren Chemiekeulen bekämpft werden müssten. Ein nationales Anbauverbot sei keine Lösung, denn transgene Sorten könnten in die Natur auskreuzen und sich über Ländergrenzen hinweg ausbreiten. Wie real dieses Problem sei, zeige sich in Spanien, wo sich Teosinte, ein naher Verwandter von Mais, gerade unkontrolliert ausbreite.

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