Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Zuckerrüben

Schweiz lehnt Notfallzulassung für Gaucho ab

Viele Schweizer Rübenanbauer hatten noch abgewartet, ob das Mittel Gaucho zugelassen wird. Nach der Ablehnung ist der Frust groß. Die Bauern fragen sich, ob der Rübenanbau noch Zukunft hat.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft verbietet weiterhin die Verwendung des Neonicotinoids "Gaucho" in Zuckerrübenkulturen. Die Branche zeigt sich enttäuscht und befürchtet einen weiteren Rückgang der Anbaufläche, was für den einheimischen Zuckeranbau und die Verarbeitung existenziell bedrohende Ausmasse annehmen könnte.

Der Verband der Schweizer Zuckerrübenproduzenten (SVZ) hatte eine Ausnahmebewilligung zur Behandlung des Zuckerrübensaatguts mit dem Wirkstoff Imidacloprid beantragt.

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der SVZ ist enttäuscht über die Ablehnung des Antrages und schreibt: „Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Abstimmungen zu den PflanzenschutzInitiativen mag dieser politisch nachvollziehbar sein, agronomisch ist er aber falsch. Zuckerrüben blühen im Anbaujahr nicht und eine negative Wirkung der Zuckerrübensaatgutbeizung auf Bienen wurde bisher nie nachgewiesen. Zudem hat der SVZ dem Bund konstruktive Vorschläge für wirkungsvolle Begleitmassnahmen unterbreitet.“

Josef Meyer, Präsident Schweizer Zuckerrübenpflanzer macht darauf aufmerksam, dass zahlreiche EU-Staaten Ausnahmebewilligungen für neonicotinoidhaltige Beizmittel erlassen haben. Der negative Entscheid stelle den Schweizer Zuckerrübenanbau vor riesige Herausforderungen und es muss befürchtet werden, dass die Schweizer Zuckerwirtschaft in ihren Grundfesten gefährdet sei.

Das unterstreicht auch Andreas Blank, Präsident des Verwaltungsrates der Schweizer Zucker AG. Viele Rübenpflanzer hätten mit der Meldung der Anbauflächen gewartet, bis der Gaucho-Entscheid vorliegt. Nun nach dem Nein des BLW sei von einem Rückgang der Anbaufläche 2021 auszugehen.

Ohne geht es eigentlich nicht

Das Ausmaß des Rückgangs werde im Januar 2021 bekannt sein. So oder so führe die Reduktion von Anbaufläche dazu, dass mehr ausländischer Zucker importiert werden muss. In der EU war im Jahr 2020 die Situation so dramatisch, dass diverse Länder bereits eine Notzulassung bewilligt haben oder bewilligen werden, darunter Frankreich, Österreich, Belgien und Polen. Auch in Deutschland sind entsprechende Anträge hängig.

Viele Länder vor allem in Osteuropa haben Gaucho gar nie verboten. Überall wird damit argumentiert, dass ohne dieses wirksame Pflanzenschutzmittel die Anbauflächen für Zuckerrüben massiv zurückgehen werden. Blank betont, dass in diesen EU-Ländern die Existenzfrage Zuckerrübenanbau Ja oder Nein gestellt wurde und in der Politik führte eine Abwägung der Interessen dazu, die Notzulassung zu erteilen. „Weshalb das BLW zu einer anderen Abwägung der Interessen kommt, ist nicht nachvollziehbar“, schreibt er.

Zwar hat das BLW entschieden, zwei Produkte zur Blattbehandlung zuzulassen, um die Blattläuse, die bei den Zuckerrüben die Viröse Vergilbung übertragen, zu bekämpfen. Diese Produkte, Movento SC und Gazelle SG, sind in der Schweiz bereits für die Verwendung in Kartoffelkulturen, die vergleichbare Anwendungsbedingungen haben, zugelassen. Ob die Blattlausepidemie und die Verbreitung der virösen Vergilbung damit gestoppt werden können, wird sich zeigen und hängt stark von der Witterung sowie der Wirksamkeit der neuen Blatt-Insektizide ab.

„Die Ungleichbehandlung der Schweizer Zuckerrübenpflanzer mit den europäischen Mitbewerbern muss Folgen haben“, schreibt die SVZ. Der Schweizer Zuckerrübenverband fordert daher mit Nachdruck, dass nur noch Zucker importiert werde, der ohne Pflanzenschutzmittel hergestellt wurde, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Entsprechende Anträge wurden im Parlament bereits im September eingereicht

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.