Anders als in den drei zurückliegenden Jahren wird es 2021 in Polen keine Notfallzulassung für neonikotinoidhaltige Mittel in der Rapsbeizung geben.
Eigenen Angaben zufolge hatte der Nationale Verband der Raps- und Eiweißpflanzenerzeuger (KZPRiRB) am 24. März beim polnischen Landwirtschaftsministerium einen Antrag auf Notfallzulassung des Pflanzenschutzmittels Cruiser OSR 322 FS eingereicht. Diese hätte nach Artikel 53 der EU-Verordnung 1107/2009 für einen Zeitraum von höchstens 120 Tagen gegolten, was für die Vorbereitung des Rapssaatguts zur Ernte 2022 ausgereicht hätte.
Wie der Verband mitteilte, wurde der Antrag jedoch am 31. März vom Warschauer Agrarressort zurückgewiesen. KZPRiRB-Präsident Julius Młodecki zeigte sich enttäuscht, stellte aber gleichwohl fest, dass Polen EU-weit in den vergangenen drei Jahren das einzige Land gewesen sei, dass eine derartige Notfallzulassung in der Rapsbeizung erteilt habe.
Er empfahl den Bauern nun den Einsatz der noch verfügbaren Beizstoffe, die allerdings weniger wirksam gegen Schadinsekten sind. Die Entscheidung gegen Cruiser OSR 322 FS dürfte für den Verband wohl nicht überraschend gekommen sein, da Notfallzulassungen laut den EU-Vorschriften nur dreimal hintereinander erteilt werden können und außerdem der Nachweis einer „pflanzenschutztechnischen Notfallsituation“ vorliegen muss.