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Klöckner lehnt Ausnahmen für Zuckerrüben beim Neonikotinoid-Verbot ab

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner lehnt Ausnahmen für Zuckerrüben beim geplanten Freiland-Verbot für Neonikotinoide ab. Sie begründet das mit der Risikoeinschätzung im Efsa Gutachten und einer möglichen Anreicherung im Boden. Der Absatz der drei betreffenden Neonikotinoide hat sich seit 2008 halbiert.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner lehnt Ausnahmen für Zuckerrüben beim geplanten Freiland-Verbot für Neonikotinoide ab. Sie begründet das mit der Risikoeinschätzung im Efsa Gutachten und einer möglichen Anreicherung im Boden.


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Sie werde auch bei Zuckerrüben keine Ausnahme machen, konkretisierte Klöckner in dieser Woche vor Journalisten in Berlin ihre Entscheidung für das von der EU-Kommission geplante Verbot von drei Wirkstoffen der Neonikotinoide im Freiland zu stimmen. Am Freitag Morgen wiederholte sie diese Aussage im Interview mit dem ARD-Morgenmagazin noch einmal. Die Zuckerindustrie hatte zuvor gegen das anvisierte Verbot protestiert und Ausnahmen für Zuckerrüben gefordert. Das Argument, dass Zuckerrüben nicht blühen und damit theoretisch die aus dem gebeizten Saatgut erwachsene Pflanze gar nicht mit Bienen nicht in Kontakt käme, überzeugt Klöckner nicht. Sie erklärte, dieser Umstand rechtfertige keine Ausnahme. Neonikotinoide könnten sich im Boden anreichern nach der Fruchtfolge von anderen, blühenden Pflanzen aufgenommen werden, argumentierte sie.


Des Weiteren verwies Klöckner auf die entsprechende Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), laut der die drei betreffenden Neonikotinoide ein hohes Risiko für Wild- und Honigbienen darstellen. „Wenn wir die Efsa einmal als Grundlage nehmen, sollten wir das auch weiter tun“, sagte Klöckner mit Blick auf die Debatte um die Efsa Risikoeinschätzung zu Glyphosat, die Vorlage für die die Zulassungsverlängerung für Glyphosat auf EU-Ebene war.


Über das von der EU-Kommission vorgeschlagene Verbot für die drei Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Freiland sollen die EU-Mitgliedstaaten am 27.4. abstimmen. Neben Deutschland hat auch die österreichische Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger bereits angekündigt, für das Verbot zu stimmen.


Betroffen von dem Verbot wären in Deutschland vor allem Saat- und Pflanzgutbehandlungen von Rüben und Kartoffeln. Die Beize mit diesen Neonikotinoiden bei Mais, Raps und Wintergetreide ist in Deutschland schon weitgehend eingeschränkt. Seitdem die ersten Einschränkungen für die drei neonikotinoiden Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam in Mais, Raps und Wintergetreide in Deutschland verhängt wurden, ist die Absatzmenge dieser drei Wirkstoffe von 150 Tonnen im Jahr 2008 auf 74 Tonnen im Jahr 2015 zurückgegangen, zeigen Zahlen des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL).


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