Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Zuckerrüben

Klöckner lehnt pauschale Notfallzulassung für Neonikotinoide ab

Das Bundeslandwirtschaftsministerium überträgt die Verantwortung für eine Notfallzulassung von neonikotinoiden Beizen für Zuckerrüben auf die Länder. Bundesweit und pauschal soll es keine geben.

Lesezeit: 3 Minuten

Eine Notfallzulassung für neonikotinoide Beizen für Zuckerrüben wird es in Deutschland zur Aussaat 2021 höchstens in engen Grenzen geben. Laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sollen die Bundesländer selbst beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Anträge auf Notfallzulassung für Neonikotinoide als Zuckerrübenbeize stellen. Zudem soll es Bedingungen und flankierende Maßnahmen zu den Anträgen geben. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner lehnt eine pauschale und bundesweite Notfallzulassung ab, bekräftigte das Ministerium am Freitagmorgen.

Länder sollen Anträge auf Notfallzulassung stellen

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Zahlreiche Bundesländer, Verbände und die Zuckerrübensaatguthersteller hatten sich in den vergangenen Wochen für eine Notfallzulassung für Neonikotinoide in Zuckerrübenbeizen ausgesprochen, um wieder ein Mittel gegen Blattläuse, die Vergilbungsviren übertragen, zu haben. Mit der Bitte um eine Notfallzulassung hatten sich unter anderem die Agrarminister/innen von Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an das BMEL gewandt.

Nun spielt Klöckner den Ball an die Länder zurück. Da das BVL nur eine Zulassung für 120 Tage aussprechen und keine Folgemaßnahmen im Folgejahr erlassen könne, lehnt Klöckner eine pauschale Notfallzulassung ab. Stattdessen verlangt sie von den Bundesländern, sollte deren Vor-Ort-Analyse keinen anderen Schluss als eine Notfallzulassung zum Ressourcen- und Ernteschutz zulassen, dass nicht Unternehmen, sondern die Bundesländer selbst diese Zulassung beantragen.

Nur für enge Gebietskulisse und mit Bewirtschaftungsregeln

Außerdem müssen sich die Länder mit der Beantragung dazu verpflichten, Bewirtschaftungsregeln zum Schutz von Bienen und anderen Insekten zu erlassen und effektive Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Dazu zählt das BMEL:

  • Die Nachfolgekultur darf – um das noch so geringe Risiko des Übertages auf Bienen zu verhindern – nur eine nicht bienenattraktive Kultur und keine Blühfläche sein.
  • Abstände zu blühenden Pflanzen müssen ausreichend groß gewählt werden,
  • Erosion muss vermieden werden,
  • Die Vorschriften müssen effizient überwacht werden.

Erforderlich seien außerdem ein wirksames Monitoring und die Information der Imker in den betroffenen Regionen, bestimmt das BMEL weiter. Seien die Länder dazu nicht bereit, zeitlich und lokal begrenzt mit entsprechenden umweltschonenden Maßnahmen die Notfallzulassung umzusetzen, dann könne dem Antrag auch nicht stattgegeben werden, heißt es aus dem BMEL.

Klöckner beharrt auf "Die Biene ist systemrelevant"

„Ich stehe weiterhin zu meiner Aussage: Die Biene ist systemrelevant! Und was der Biene schadet, muss vom Markt. Deshalb wird es mit mir keine pauschale (Notfall-)Zulassung von diesen Pflanzenschutzmitteln geben“, begründete Klöckner ihre Haltung. Die Bundesländer müssten, wenn dann identifizieren, in welchen Regionen massive Ernteverlust drohen – und sie müssten sich zu strengsten Auflagen im Sinne des Insektenschutzes verpflichten.

Die EU hatte 2018 die Wirkstoffe der Neonikotinoide Clothianidin und Thiamethoxam im Ackerbau verboten. Viele EU-Mitgliedstaaten haben mittlerweile eine Notfallzulassung für die Beizung von Zuckerrübensaatgut mit diesen Wirkstoffen ermöglicht. Zuletzt hat Frankreich als größter Zuckerrübenanbauer in der EU die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.