Um Futterknappheit in den Flutgebieten zu begegnen, sollen tierhaltende Betriebe die ökologischen Vorrangflächen für Futterzwecke nutzen dürfen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat dafür einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorgelegt. Er soll diese Woche im Bundeskabinett beschlossen werden.
Die Verordnung ermöglicht den Bundesländern, Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen. In diesen Gebieten können die Landwirte in diesem Jahr dann ausnahmsweise bestimmte ökologische Vorrangflächen uneingeschränkt für die Futternutzung verwenden, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) dazu mit.
Konkret geht es um die Zwischenfrüchte, die nach der Ernte der Hauptkultur ausgesät werden, zum Beispiel Kleegrasgemische. Im Normalfall dürfen diese Flächen, sofern sie als ökologische Vorrangflächen angemeldet werden, im Rahmen der EU-Agrarförderung nur für die Beweidung mit Schafen und Ziegen genutzt werden. Durch die Ausnahmeregelung ist dann auch eine Beweidung mit anderen Tierarten (zum Beispiel Rinder, Pferde) oder ein Schnitt für Futterzwecke möglich. Diese Regelung ist auf das Jahr 2021 bzw. den Anfang des Jahres 2022 begrenzt.
Bayern hat bereits in den vom Starkregen betroffenen Regionen brachliegende Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) sowie sonstige Bracheflächen ab sofort genehmigungsfrei zur Futternutzung freigegeben. Auch außerhalb dieser Regionen ist für betroffene Betriebe mit Futterknappheit eine Nutzung der Bracheflächen möglich. Nur in diesem Fall müssen Landwirte dies ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt schriftlich mitteilen.