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topplus Einigung zum Insektenschutzgesetz

Koalition erzielt Durchbruch beim Insektenschutz

Das Paket zum Insektenschutz wird doch noch vor der Sommerpause beschlossen. Zusätzliche Fördermittel für die Landwirtschaft von 65 Mio. € bringen den Durchbruch.

Lesezeit: 4 Minuten

In einer Sondersitzung haben am Freitagmittag Agrar- und Umweltausschuss des Bundestages die neuen Vorgaben zum Insektenschutz beschlossen. Damit steht einem offiziellen Beschluss des gesamten Insektenschutzpaketes von Bundestag und Bundesrat Ende Juni nichts mehr im Wege.

Zusätzliches Geld für den Ausgleich für die Landwirtschaft

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Den Ausschlag für die Einigung von Union und SPD hat die Verständigung auf zusätzliche Fördermittel für die Landwirtschaft zum Insektenschutz von 65. Mio. € geben. Mit dem Geld soll es einen finanziellen Ausgleich für Betriebe geben, die künftig insbesondere in Schutzgebieten von Verboten für bestimmte Pflanzenschutzmittel betroffen sind. Für die Ausschüttung der Mittel soll in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein neuer Fördertatbestand für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz geschaffen werden. Mit einer Ko-Finanzierung der Länder können damit zusätzlich bis zu 100 Mio. € für Insektenschutzmaßnahmen der Landwirtschaft zur Verfügung stehen.

Länder stimmen Förderung zu

Am Freitagmorgen hatten die Bundesländer auf der Agrarministerkonferenz (AMK) einstimmig den Vorschlag des Bundes, die Maßnahmen zur Förderung des Insektenschutzes in der GAK zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe mit zusätzlichen 65 Mio. € zu stärken, begrüßt. Die vom Bund in Aussicht gestellte Förderung soll in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen, die in Natura 2000-Gebieten liegen, für Grünland in FFH-Gebieten und in Gebieten im Anwendungsbereich der Wasserrahmenrichtlinie angewandt werden.

Kooperative Maßnahmen in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen gesichert

Außerdem haben die Abgeordneten im Bundestag in ihrem Kompromiss die Länderöffnungsklauseln für die neuen Insektenschutzvorgaben rechtlich besser abgesichert. Damit sind die bereits bestehenden Vereinbarungen zum Insektenschutz in Bayern, Baden-Württemberg und der Niedersächsische Weg vor den neuen Auflagen geschützt. Ausdrücklich erlaubt sind dort für die Maßnahmen auch finanzielle Anreize und Ausgleichszahlungen. Einen Rechtsanspruch auf Entschädigung gibt es aber nicht.

Auflagen für artenreiches Grünland eingegrenzt

Bei den Maßnahmen für den Insektenschutz geht es in der Einigung des Bundestages nur um den Teil des Insektenschutzpakets aus dem Bundesnaturschutzgesetz. Darin stehen der Biotopschutz von Streuobstwiesen, artenreichem Grünland und Trockenmauern sowie die Einschränkungsmaßnahmen gegen Lichtverschmutzung in Schutzgebieten. An den Maßnahmen haben die Abgeordneten wenig geändert, lediglich der Biotopschutz von artenreichem Grünland soll sich jetzt nur auf „magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen“ beschränken.

Bundesländer sollen Pflanzenschutzvorgaben mit Ausgleich abnicken

Über den für die Landwirtschaft wichtigeren Teil des Insektenschutzpaketes, die Verschärfungen im Pflanzenschutz, stimmen die Länder am 25. Juni ab. Darin geht es um die Pflanzenschutz-Verbote in Schutzgebieten und bei Grünland und Wald auch in FFH-Gebieten, die Gewässerrandstreifen von fünf bis zehn Metern und den Ausstieg aus der Glyphosat Nutzung. Mit der nun vom Bundestag ausgehandelten finanziellen Ausgleichsmöglichkeit sollen die Länder den Vorgaben zustimmen können.

SPD sieht sich am Ziel

Der umweltpolitische Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Träger, bezeichnetet die Einigung von Union und SPD auf den Insektenschutz als „ein großer Erfolg für den Artenschutz“. Dafür habe die SPD und deren Umweltministerin Svenja Schulze seit Jahren engagiert gekämpft, sagte Träger.

CDU spricht von hartem Kampf für Fördermittel

Die CDU/CSU-Fraktion schreibt sich das Erkämpfen des finanziellen Ausgleichs für die Landwirtschaft auf die Fahnen. „Wir haben in den letzten Monaten intensiv für unsere Landwirte und damit auch für den Insektenschutz gekämpft. Denn Arten- und Insektenschutz geht nur mit der Landwirtschaft, mit Kooperation statt Bestrafung“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gitta Connemann. Der Kampf habe sich gelohnt, die Widerstände seien enorm gewesen, so Connemann. Für sie sei am Ende entscheidend gewesen, dass die Landwirte nun langfristig einen Erschwernisausgleich erhalten.

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