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Kocher: Glyphosat für eine nachhaltige Landbewirtschaftung alternativlos

Sollte es zu einem Totalverbot von Glyphosat kommen, könnte dies zu einem Aus für konservierende Bodenbearbeitungs- und Direktsaatsysteme führen und schwerwiegende Folgen für die Ackerbauern nach sich ziehen. Davor hat der Leiter der Geschäftseinheit Pflanzenschutz bei Monsanto, Stefan Kocher, gewarnt.

Lesezeit: 2 Minuten

Sollte es zu einem Totalverbot von Glyphosat kommen, könnte dies zu einem Aus für konservierende Bodenbearbeitungs- und Direktsaatsysteme führen und schwerwiegende Folgen für die Ackerbauern nach sich ziehen. Davor hat der Leiter der Geschäftseinheit Pflanzenschutz der Monsanto Agrar Deutschland GmbH, Stefan Kocher, im Interview mit dem Presse- und Informationsdienst AGRA-EUROPE gewarnt.


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„In der Breite der Wirkung und in der Bedeutung für die konservierende Bodenbearbeitung gibt es keine Alternative“, stellte der gelernte Agrarökonom fest. Ein vollständiger Verzicht auf den Wirkstoff würde zwangsläufig zu einer vermehrten Anwendung der wendenden Bodenbearbeitung und einem deutlich gesteigerten Einsatz alternativer Herbizide führen. Diese seien allerdings in ihrer ökotoxikologischen Bilanz tendenziell bedenklicher als Glyphosat.


Auch mit Blick auf die Funktion des Wirkstoffs als Resistenzbrecher würde man den Landwirten mit einem Verbot das wichtigste Werkzeug aus der Hand nehmen, gab Kocher zu bedenken: „In der Marschregion stehen zum Beispiel bis zu 1 000  Ackerfuchsschwanzpflanzen auf einem Quadratmeter; hier brauchen die Bauern eine Möglichkeit, um die ‚grüne Brücke‘ abzubrechen“. Auch das Ungras Quecke ließe sich durch mechanische Bearbeitung kaum bekämpfen, da es sich über Rhizome vermehre, die auch nach dem Zerhacken neu austrieben.


Verbot unwahrscheinlich


Ein Totalverbot von Glyphosat durch die EU-Kommission sehe Monsanto derzeit allerdings nicht kommen, sagte Kocher. Klarheit von Seiten der Europäischen Kommission sei aufgrund des aktuellen „Zulassungsstaus“ aber frühestens im Sommer 2016 zu erwarten. Schon jetzt lasse sich aber feststellen, dass die Entscheidung für eine gesetzliche Sperre den Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen, die während der vergangenen 40 Jahre in der Anwendung des Wirkstoffs gesammelt worden seien, widerspreche.


„Auch die Veröffentlichung der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) wird daran voraussichtlich wenig ändern, zumal wir den ausführlichen Bericht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gelesen haben“, so Kocher. In der Publikation sei bereits in aller Deutlichkeit bestätigt worden, dass keine fachlich begründeten Hinweise auf eine krebserregende sowie reproduktions- oder fruchtschädigende Wirkung vorlägen.

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