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Kommission will mehr Entscheidungsfreiheit für Mitgliedstaaten beim Genpflanzen-Anbau

Die Kommission hat am Mittwoch die Übertragung von Befugnissen für die Zulassung von genveränderten Organismen (GVO) an die Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Konkret geht es um die Zulassung von Insektengift produzierenden 1507-Mais.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Kommission hat am Mittwoch die Übertragung von Befugnissen für die Zulassung von genveränderten Organismen (GVO) an die Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Sie kommt damit einer Verpflichtung nach, die der Europäische Gerichtshof im diesem September verfügt hatte.


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Konkret geht es um die Zulassung von Insektengift produzierenden 1507-Mais. Der Kommissionsantrag auf größere Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten beim Anbau von Gen-Produkten wird nun vom Ministerrat beraten. Die Minister müssen mit qualifizierter Mehrheit einen Standpunkt zu diesem Antrag annehmen. Das Europäische Parlament hatte bereits dazu positiv Stellung genommen. Die Mitgliedstaaten könnten so den Anbau von genveränderten Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet aus anderen Gründen als dem Risiko für Gesundheit und Umwelt einschränken oder verbieten.


„Die Entscheidung des Gerichts zum 1507-Mais zeigt wieder einmal, dass wir zwar dringend strenge und vorhersehbare Zulassungsbestimmungen für den Anbau von GVO auf EU-Ebene brauchen, dabei aber die nationalen Rahmenbedingungen gebührend berücksichtigen müssen", sagte Gesundheitskommissar Tonio Borg dazu.


"Vor drei Jahren hat die Kommission einen Vorschlag vorgelegt, der einen Ausweg aus der derzeitigen festgefahrenen Situation in Bezug auf das Zulassungsverfahren bieten sollte – dieser Vorschlag war in Parlament und Rat auf breite Unterstützung gestoßen. Ich appelliere daher an die Mitgliedstaaten, sich für den Kommissionsvorschlag auszusprechen, damit die Präsidentschaft und der Rat zu einem Kompromiss gelangen und der Vorschlag zum Anbau von GVO in die nächste Phase gehen kann“, so Borg weiter.


Die Kommission ergreift nicht für oder gegen die Zulassung eines spezifischen GVO Partei. Als Hüterin der Verträge ist sie dazu verpflichtet, das geltende Recht anzuwenden. Die Richtlinie über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen (2001/18/EG), auf der die Zulassung beruht, wurde 2001 von Rat und Parlament verabschiedet, um den Rahmen für die Zulassung von GVO zum Anbau zu stärken. Außerdem hat die Kommission im Juli 2010 auf Ersuchen mehrerer Mitgliedstaaten eine Änderung dieser Richtlinie vorgeschlagen, mit der den Mitgliedstaaten mehr Freiheit in Bezug auf die Zulassung bzw. das Verbot des Anbaus von GVO in ihrem Hoheitsgebiet zugestanden werden sollte.


Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte bereits in den Jahren 2005, 2006, 2008, 2011 und 2012 einen solchen Antrag befürwortet. Diese Angelegenheit soll nun auf der Tagung des Umweltrates am 13. Dezember 2013 mit den Mitgliedstaaten diskutiert werden. (ad)

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