Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Thüringen

Kompromiss zur Eindämmung der Mäuseplage in der Landwirtschaft gefunden

Das Thüringer Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium haben nun doch noch einen Kompromiss gefunden, wie die Mäuseplage im Land eingedämmt werden kann und darf.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Thüringer Landwirtschaftsministerium hat sich mit dem Umweltministerium auf ein Verfahren geeinigt, mit dem wir die Landwirte im Kampf gegen die Mäuseplage unterstützen können.

„Es wird möglich sein, unter bestimmten Auflagen Rodentizide gegen die Feldmäuse einzusetzen. Gutachter prüfen, ob auf den von Mäusen befallenen Flächen auch Hamster vorkommen. Wir haben heute ein Merkblatt für die Landwirte veröffentlicht. Darin weisen wir auf Möglichkeiten hin, wie sich Landwirte den Einsatz von Rodentiziden als Ausnahmemaßnahme genehmigen lassen können“, so Landwirtschaftsminister Benjamin-Immanuel Hoff.

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ab sofort können Landwirte, deren Flächen in Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) liegen, die Ausbringung von Rodentiziden auf ihren Feldstücken bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) anzeigen. Vor einer Anwendung in diesen Gebieten ist nachweislich sicher zu stellen, dass die Erhaltungsziele und der Schutzzweck des Gebiets nicht erheblich beeinträchtigt werden. Wenn die UNB innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Entscheidung getroffen hat, können die Rodentizide ausgebracht werden.

Ausnahmen gelten aus Gründen des Artenschutzes für bestimmte Vogelschutzgebiete. Hier wird geraten, wegen einer absehbaren Untersagung durch die UNB auf eine Anzeige zum Rodentizideinsatz zu verzichten. In FFH-Gebieten, in denen Kleinsäuger fressende Vogelarten wie Gänse und Kraniche als Erhaltungsziel nicht aufgeführt sind, können Rodentizide grundsätzlich ohne vorherige Anzeige ausgebracht werden.

In Gebieten mit Feldhamstervorkommen und starkem Feldmausbefall können Landwirte einen vom Thüringer Umweltministerium (TMUEN) vorgegebenen Gutachter beauftragen und so feststellen lassen, ob auf den betreffenden Flächen Hamsterbaue vorkommen. Wenn keine Feldhamster auf den geprüften Flächen gefunden werden, dürfen Rodentizide eingesetzt werden.

Der Einsatz eines Wühlmauspfluges beim Einsatz des Rodentizids verringert das Risiko für Mensch, andere Tiere und Umwelt, da der Köder ohne Berührung in eine unterirdische Röhre ausgebracht werden kann, die danach verschlossen wird. Das Ausbringen direkt in die Mäusehöhlen und deren anschließender Verschluss schützt andere Tiere und verhindert eine Abschwemmung des Köders in Oberflächengewässer. Bei Kontakt mit Feuchtigkeit verliert das Rodentizid nach kurzer Zeit seine Wirkung.

Klöckner kündigt Notfallzulassungen für Rodentizide an

Zudem hat Bundesministerin Klöckner Notfallzulassungen von Rodentiziden zur kontrollierten und begrenzten Bekämpfung der diesjährigen Feldmausplage in Aussicht gestellt. Diese Zulassungen sind nur möglich, weil das aktuelle Massenauftreten der Feldmaus als eine anders nicht abzuwehrende Gefahr klassifiziert wurde.

Das Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) hat Anträge beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingereicht, um die Anwendung des Wühlmauspfluges sowie das Ausbringen von Rodentiziden in Gebieten mit Feldhamstervorkommen vor dem 1. November zu ermöglichen.

Weitere Maßnahmen

Wichtige Maßnahmen sind außerdem eine intensive Bodenbearbeitung, das Aufstellen von Sitzstangen für Greifvögel sowie das Schwarzhalten der Flächen, um den Feldmäusen die Nahrung zu entziehen.

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum hat beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für folgende Maßnahmen Notfallzulassungen beantragt:

1. Zulassung des Einsatzes von Zinkphosphid mittels Feldmaus- und Wühlmauspflug (ohne Gebietsbeschränkung),

2. Zulassung des Einsatzes von Zinkphosphid mittels Legeflinte in Vorkommensgebieten des Hamsters (kein Antrag für FFH-/Vogelschutzgebiete).

Das TLLLR sieht in der Anwendung von Rodentiziden nach der aktuellen Ernte in den Gebieten mit Starkbefall die einzige Möglichkeit, starke Schäden an den neuen Saaten zu vermeiden. In Thüringen gelten mehr als 70 % der Ackerflächen als Feldhamsterschutzgebiete, deshalb können Rodentizide von März bis Oktober nur auf wenigen Ackerflächen eingesetzt werden.

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.