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Krüsken: „Streitpunkt ist der Verlust des Ackerstatus“

Alle fünf Jahre müssen Landwirte mehrjähriges Ackergras gegen ihren Willen umbrechen. Das ist ökologischer Irrsinn. Trotzdem gibt es wenig Hoffnung, dass die Pflicht fällt. Ein Interview

Lesezeit: 4 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert noch Änderungen für das Grünland bei der Agrarreform 2023. Aber es gibt nur wenig Hoffnung, dass die Pflicht, Ackergras alle fünf Jahre zu brechen, um den Ackerstatus zu behalten, fällt, erläutert der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken im Interview mit top agrar.

Viele Grünlandbetriebe hadern mit der 5-Jahres-Regel, nach der sie alle fünf Jahre Ackergras umbrechen müssen, damit sie den Ackerstatus nicht verlieren. Gibt es mit der neuen GAP ab 2023 noch Hoffnung, dass sich das ändert?

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Krüsken: Mit der 5-Jahres-Regelung hadern nicht nur viele, sondern alle Betriebe. Es gibt im Moment wenig Hoffnung, dass sich das ändert und diese wenige Hoffnung schwindet auch noch. Das liegt daran, dass das eine europäische Entscheidung ist, die gerade in den Trilog-Verhandlungen von EU-Parlament, -Rat und -Kommission liegt. Niemand dieser drei Parteien hat die Abschaffung der 5-Jahres-Regel ernsthaft auf dem Zettel. Das Europäische Parlament hatte zur Lösung des Problems den Vorschlag gemacht, den Begriff Wechselgrünland einzuführen für Ackerland, auf dem „Gras oder krautige Pflanzen“ für einen längeren Zeitraum angebaut werden. Das war ein Versuch, diesen Ackerfutteranbau nicht in die Gefahr zu bringen, rechtlich zum Grünland zu werden. Aber sowohl der Rat als auch die Kommission haben das abgelehnt.

Woran liegt das?

Krüsken: Da kann ich nur spekulieren. Vielleicht an mangelnder Einsicht oder am Desinteresse vieler anderer Mitgliedstaaten an dieser Problematik. Zudem verfolgt die EU-Kommission das Thema Erhalt von Dauergrünland aus unserer Sicht sehr engstirnig und bürokratisch.

Wir müssten dauerhaft den Ackerstatus behalten dürfen.

Deutschland hat in seinen Gesetzentwürfen zur Umsetzung der GAP ab 2023 eine vermeintlich neue Stichtagsregelung für Dauergrünland, das ab dem 1. Januar 2021 neu entstanden ist, vorgesehen. Inwiefern hilft das den Landwirten weiter?

Krüsken: Das Hauptproblem ist, dass die Stichtagsregelung die europäische 5-Jahres-Regelung nicht aufhebt. Die Stichtagsregelung hilft nur wenig und nur für einen sehr engen Bereich. Dauergrünland, das ab 1. Januar 2021 neu entsteht, dürfte nicht viel ausmachen. Die Stichtagsregelung müsste eigentlich mindestens 5 Jahre zurück gehen. Aber um das eigentliche Problem mit dem Umbruchzwang zu lösen, dürfen wir nicht das Dauergrünland zum Fokus machen. Stattdessen müsste das, was zu einem Stichtag – zum Beispiel am 1. Januar 2015 – Ackerland war, dauerhaft den Ackerstatus behalten dürfen. Nur so kann man es regeln. Denn der Streitpunkt ist nicht das Grünland, sondern der Verlust des Ackerstatus.

Die Stichtagsregelung ändert nichts am Umbruchzwang.

Was ändert die Stichtagsregelung dann überhaupt an der aktuellen Situation? Fällt damit nur der Genehmigungsvorbehalt für den zwingenden Umbruch nach 5 Jahren weg?

Krüsken: Ja das ist korrekt. Die Bundesregierung hat mit der neuen Stichtagsregelung den Genehmigungsvorbehalt für den Umbruch von den Flächen, die ab 1. Januar 2021 Dauergrünland geworden sind, herausgelöst. Das ist lediglich eine kleine bürokratische Erleichterung, ändert aber nichts am Umbruchzwang, wenn man den Ackerstatus behalten will.

Uns fehlt die Möglichkeit für Pflegeumbrüche.

Warum fällt es dem BMEL so schwer, auf EU-Ebene darauf zu pochen, dass die 5-Jahres-Regel fällt? Der erzwungene Umbruch von entstandenem Grünland ist doch fachlich und ökologisch unsinnig, wenn man an die CO2 Speicherung denkt?

Krüsken: Unser Eindruck ist, dass sich das BMEL darum bemüht hat, aber auf EU-Ebene auf Grund gelaufen ist. Und wir haben ja zwei Probleme. Auf der einen Seite wird man gezwungen, Ackergras nach spätestens fünf Jahren umzubrechen. Und auf der anderen Seite fehlt uns die Möglichkeit, im eigentlichen Grünlandbestand genehmigungsfrei Pflegeumbrüche für Ersatz- und Neuansaaten von Grünland vorzunehmen. Das ist eine doppelte bürokratische Absurdität.

Wie wahrscheinlich ist es denn dann, dass sich bis zum Sommer da noch etwas tut?

Krüsken: Es wäre absolut wünschenswert, ist aber wenig wahrscheinlich.

Der europäische Gesetzgeber lässt uns keine andere Wahl.

Was raten Sie jetzt Grünlandbetrieben mit Pachtflächen, auf denen mehrjähriges Ackergras steht?

Krüsken: Wenn der europäische Gesetzgeber den Bewirtschaftern der Flächen keine andere Wahl lässt, dann haben die Betriebe nur die Chance, alle fünf Jahre den Pflug raus zu holen und umzubrechen, damit sie keinen Ärger mit ihren Verpächtern bekommen. So widersinnig und kontraproduktiv das auch ist. Das ist die Konsequenz, die man daraus ziehen muss.

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