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Drohende Verschärfung

Kurskorrektur jetzt! RLV bewertet Düngeverordnung

Mehr statt weniger Zielkonflikte zwischen Natur- und Klimaschutz sowie Gewässerschutz bringt die neue Düngeverordnung. Der RLV schlägt konkret folgende Kurskorrekturen vor...

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bauernverbände lehnen den jetzt vorliegenden Entwurf zur Düngeverordnung ab. Das hat Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), am Dienstag nochmal ausdrücklich klargestellt.

Nach seiner Auffassung führe die Novelle der Düngeverordnung zu einem Mehr statt Weniger an Zielkonflikten zwischen Natur- und Klimaschutz auf der einen und Gewässerschutz auf der anderen Seite.

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„Wenn wir unser Gemüse nicht mehr bedarfsgerecht düngen dürfen, produzieren wir Lebensmittel auf dem Acker, die die Vermarktungsnormen nicht erfüllen und nie den Weg in die Regale finden werden“, so Conzen und führt weiter aus: „Vor diesem Hintergrund wirkt die Kampagne des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Lebensmittelverschwendung wie eine Farce.“

Er fordert daher eine Kurskorrektur. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs verbaue bedauerlicherweise den Weg für den notwendigen grundsätzlichen Anpassungsbedarf. Deshalb seien Korrekturen in folgenden Details dringend erforderlich:

  1. Keine zusätzlichen Auflagen in den bisher nicht belasteten Gebieten und insbesondere die Beibehaltung der bisherigen Regelung zur Ausbringung von organischen Düngern. Sonst droht der Ausstieg vieler Betriebe aus dem Vertragsnaturschutz.

  2. Die Düngung von Zwischenfrüchten in den belasteten Gebieten muss möglich sein. Nur so können diese einen Beitrag für den Klimaschutz durch Humusaufbau und zur biologischen Bekämpfung von Schädlingen leisten.

  3. Keine überzogenen Dokumentationspflichten, die zu einem erhöhten Anlastungsrisiko bei vielen kleinen Betrieben führen.

  4. Keine Doppelregelungen, insbesondere im Bereich der Düngung auf hängigem Gelände. Die bisherigen Regelungen im Förderrecht zum Erosionsschutz haben sich bewährt.

  5. Die Düngung von Grünland und mehrjährigen Ackergras muss ohne Abschlag auch in den belasteten Gebieten möglich sein. Nur dann kann ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

  6. Alternative Möglichkeiten der Düngebedarfsermittlung auf Basis von Sensoren und Satellitendaten müssen zukünftig ermöglicht werden.

Damit diese Veränderungen in das Bundesratsverfahren eingebracht werden können, sieht er die Notwendigkeit, dass NRW gemeinsam mit anderen Bundesländern Kompromisse auslotet. „Wir vertrauen darauf, dass unsere Landwirtschaftsministerin in NRW, Ursula Heinen-Esser, den Weg für eine sachgerechte Lösung bereitet“, gibt sich der RLV-Präsident zuversichtlich.

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