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Lachgasemissionen aus der Landwirtschaft müssen niedriger bilanziert werden

Dr. Roland Fuß vom Thünen Institut für Agrarklimaschutz hat einen neuen Emissionsfaktor zur Berechnung der direkten Lachgasemissionen aus landwirtschaftlichen Böden in Deutschland vorgestellt.

Lesezeit: 2 Minuten

Lachgas ist das klimarelevanteste Treibhausgas (THG) in der Landwirtschaft. Der Faktor ist allerdings von der Bodenart und der Witterung abhängig und regional unterschiedlich. Für Deutschland muss deshalb mit einem Emissionsfaktor von 0,6 % der ausgebrachten Stickstoffmenge bilanziert werden, anstatt des global verwendeten Emissionsfaktors von 1 %.

Das hat Dr. Roland Fuß vom Thünen Institut für Agrarklimaschutz gefordert und den neuen und spezifischen Emissionsfaktor zur Berechnung der direkten Lachgasemissionen aus landwirtschaftlichen Böden in Deutschland vorgestellt. „Die Vorjahresschätzung 2020 für die Landwirtschaft betrug 66 Mio. t CO2 Äq. und wäre bei Verwendung der neuen Methodik um 4 Mio. t CO2 Äq. niedriger gewesen“, so Fuß vergangene Woche auf einer Tagung.

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Der neue Faktor soll in der Berichterstattung ab 2022 für die Berechnung der Treibhausgas-Inventare der Landwirtschaft verwendet werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Freisetzung von Lachgasemissionen zu mindern, ist der Einsatz von sogenannten Nitrifikationsinhibitoren. Dr. Reiner Ruser von der Universität Hohenheim legte dar, dass sich auf diese Weise der Stickstoff im Dünger stabilisieren und sich damit die Freisetzung von Lachgasemissionen um bis zu 35% reduzieren lässt.

Dr. Christine von Buttlar von der Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt brachte in Erinnerung, dass es bislang an einer echten Erfolgskontrolle hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung der Maßnahmen fehle. „Das Ergebnis einer Treibhausgas-Bilanz hängt maßgeblich von den getroffenen Annahmen und Festlegungen ab“, ergänzte Dr.-Ing. Daniela Dressler vom Technologie- und Förderzentrum (TFZ). Sie machte deutlich, dass die unterschiedlichen Methoden zur Bilanzierung von Treibhausgasen die Vergleichbarkeit der Ergebnisse erschweren. „Bei der Bepreisung von Klimaschutzmaßnahmen durch CO2 -Zertifikate brauchen wir zukünftig eine einheitliche Methode für die Berechnung der Treibhausgase“, forderte Dressler. Für die Beratung auf den landwirtschaftlichen Betrieben hätten die eingesetzten THG-Tools mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen weiterhin ihre Berechtigung.

Die Tagung wurde im Rahmen des bundesweiten Experten-Netzwerk Treibhausgasbilanzierung und Klimaschutz in der Landwirtschaft (THeKLa) abgehalten, dem führende Forschungseinrichtungen angehören. Die Projektleitung ist am Technologie- und Förderzentrum (TFZ) angesiedelt. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. gefördert.

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