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Brandenburg

Landnutzer und Naturschützer legen Volksinitiativen zum Insektenschutz zusammen

In Brandenburg ist ein Zusammenschluss von Landnutzern und Naturschützern zum Artenschutz gelungen. Ein moderierter Dialogprozess soll bis zur Jahresmitte in einen Gesetzentwurf münden.

Lesezeit: 3 Minuten

In Brandenburg können die Vertreter der zwei im vergangenen Jahr gestarteten Volksinitiativen für Insektenschutz einen Erfolg verbuchen. Repräsentanten der von Landnutzern angestoßenen Initiative „Mehr als nur ein Summen“ sowie des von Naturschützern eingebrachten Volksbegehrens „Artenvielfalt retten - Zukunft schützen“ unterzeichneten in der vergangenen Woche gemeinsam mit Mitgliedern der Regierungsfraktionen im Potsdamer Landtag eine Vereinbarung zur Zusammenführung beider Initiativen.

Die Ergebnisse sollen in gesetzlichen Festlegungen münden

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Die Unterzeichner verpflichten sich, die wesentlichen Insektenschutz-Forderungen beider Initiativen in einem moderierten Diskussionsprozess zu aggregieren. Die Ergebnisse sollen in gesetzlichen Festlegungen münden, in denen unter anderem Regeln zur Abschätzung der Folgen von Insektenschutzmaßnahmen für Betroffene sowie Vorschläge für einen gesetzlich abgesicherten finanziellen Ausgleich für Landnutzer enthalten sind. Darauf hatten die Vertreter der Landwirte und anderer Landnutzer gepocht.

Dialogprozess soll bis zur Jahresmitte abgeschlossen sein

Der Dialogprozess soll bis zur Jahresmitte abgeschlossen werden. Da hierdurch die gesetzlichen Fristen für Volksbegehren nicht eingehalten werden können, erklärten sich die Verantwortlichen beider Initiativen dazu bereit, diese nicht weiterzuverfolgen.

Echter Mehrwert für den Insektenschutz und für die Landnutzung

Nach Einschätzung des Präsidenten vom Landesbauernverband Brandenburg (LBV) und Sprechers der Initiative „Mehr als nur ein Summen“, Henrik Wendorff, ist mit der aktuellen Vereinbarung das erreicht worden, was der „Initialfunke“ des eigenen Volksinitiative gewesen ist: „Dialog und Zusammenarbeit für die märkische Kulturlandschaft auf Augenhöhe“. Nun sei eine gute Voraussetzung geschaffen, um die beiden Volksinitiativen zusammenzuführen und einen echten Mehrwert sowohl für den Insektenschutz als auch für die Landnutzung in Brandenburg zu erreichen, resümierte der LBV-Präsident.

Gesetzlich abgesicherter finanzieller Ausgleich

Wendorff rief nun alle Akteure dazu auf, die Chancen des angedachten Dialogprozesses zu nutzen. Eine gute Grundlage dafür ist laut Wendorff der von beiden Initiativen anerkannte Grundsatz, dass es für die Landnutzer einen gesetzlich abgesicherten finanziellen Ausgleich geben müsse. Damit schlage Brandenburg erstmalig den Weg in Richtung einer verlässlichen und planbaren Umweltpolitik ein, lobte der Sprecher der Landnutzer-Initiative. Wendorff sieht die heutige Unterzeichnung auch als „Vertrauensvorschuss in Richtung der Umweltverbände“. In den weiteren Gesprächen müssten nun auch bislang offene Fragen um die Förderung einer extensiven Weidetierwirtschaft, die Bewertung und der Ausgleich von Naturschutzleistungen sowie die Definition von Mindeststandards im Fokus stehen.

Einigung in substantiellen Punkten

„Wir haben uns auf dieses Verfahren eingelassen, da wir eine realistische Chance sehen, dass wir zu substantiellen Punkten unserer Volksinitiative Einigungen mit den Landnutzerverbänden erzielen können“, erklärte der Vertreter der Naturschützer und Vorstandsmitglied beim Brandenburger Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Dr. Wilhelm Schäkel, im Anschluss an die Unterzeichnung der Vereinbarung.

Zusammenschluss löst juristisches Problem

Für die Volksinitiative „Artenvielfalt retten - Zukunft sichern“ ist durch die Zusammenlegung allerdings auch ein juristisches Problem gelöst worden. In der Woche vor der Unterzeichnung war der Parlamentarische Beratungsdienst des Potsdamer Landtages nach mehrwöchiger Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass die Initiative der Naturschützer aufgrund von Verfahrensfehlern nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfülle und ist somit unzulässig sei. Neben der Nichteinhaltung von förmlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen beanstandeten die Juristen einen Verstoß gegen das sogenannte „Koppelungsverbot“. Ihrer Auffassung nach betrifft die Volksinitiative eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungsbereiche, die zudem in Teilen deutlich über das Ziel des Artenschutzes hinausgingen.

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