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Gutachten bestätigt gravierende Mängel am Messstellennetz

Ein neues Fachgutachten hat gravierende Fehler bei den Grundwassermessungen des niedersächischen Messstellennetzes identifiziert. Wir sprachen mit dem Hydrogeologen Dr. Stephan Hannappel.

Lesezeit: 4 Minuten

Das niedersächsische Wasserrahmenrichtlinien-Messnetz, welches dazu dient, die Nitratbelastung der Grundwasserkörper zu bewerten, weist gravierende Mängel auf. Zu diesem Schluss kam ein von 23 Kreisverbänden des Landvolkes in Auftrag gegebenes hydrogeologisches Gutachten.

Der Hydrogeologe Dr. Stephan Hannappel hatte die Messstellendaten des NLWKNs von 41 der insgesamt 123 Grundwasserkörper ausgewertet. Er kam zu dem Schluss, dass das vorliegende Messnetz aus mehreren Gründen nicht geeignet sei, den chemischen Zustand der Grundwasserkörper fachlich plausibel zu bewerten. Wie aus dem vorliegenden Gutachten hervorgeht, seien bei der Anlage und dem Betrieb des Messnetzes massive Fehler gemacht worden.

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Niedersachsens Alleingang beim Bewertungsschema

In Niedersachsen entwickelte man zur chemischen Beurteilung der Grundwasserkörper ein eigenes Bewertungsschema. Dieses basiert auf die Einteilung der Grundwasserkörper in Teilräume. Diese schwanken jedoch stark in der Größe und weisen keine ausreichend einheitlichen hydrogeologischen Eigenschaften auf. Auch sei häufig die Anzahl der Messstellen zu gering, um die Gebiete anhand der Messwerte beurteilen zu können. In diesen Fällen greife das Land zur sogenannten „Einzelfallbewertung“. Diese basiert auf Kenntnissen, nicht auf Messdaten und ist nicht belegbar dokumentiert.

Darüber hinaus überprüfte Dr. Hannappel, beispielhaft an zwei Grundwasserkörpern, die Repräsentativität der Landnutzung und stellte fest, dass Ackerland deutlich überrepräsentiert ist. Dies wiederum kann gerade bei der geringen Messstellendichte in Niedersachsen zu fehlerhaften Bewertungen der Grundwasserkörper führen.

Kaum eine Messstelle ohne Mängel

Hinsichtlich des bautechnischen Zustandes der Messstellen wiesen 97 % der 648 untersuchten Messstellen Mängel auf, davon 39 % sogar in gravierendem Ausmaß (z.B. 121 mit fehlender Abdichtung zur Geländeoberkante oder 69 mit fehlerhaft gesetztem Filter). Bei 32 % traten moderate Mängel auf. Bei den 26 % mit geringen Mängeln handele es sich z.B. um lückenhafte Dokumentation. Vor allem gravierende Mängel können potenziell zu Nitratwerten führen, die nicht den Werten im Grundwasserleiter entsprechen.

Auch bei der Wartung und Prüfung der Funktionsfähigkeit zeigten sich gravierende Missstände. Dokumentationen waren unvollständig und die empfohlenen Überprüfungszyklen wurden nicht eingehalten.

Darüber hinaus gäbe es Unstimmigkeiten bei den Analysen. Der Parameter „Ionenbilanzfehler“ deutet auf fehlerhafte oder unvollständige Analysen hin. Mehr als ein Drittel der Proben wiesen diese unplausiblen Bilanzfehler auf, ohne dass sie wiederholt wurden.

Die vorliegenden Untersuchungen haben gezeigt, dass die Mängel des niedersächsischen WRRL-Messnetzes auch zu fehlerhafter Ausweisung der roten Grundwasserkörper führen. Im Detail bedeutet das: bei 10 % der Fläche der überprüften Grundwasserkörper treten geringe, bei 55 % moderate und bei 35 % gravierende fachliche Mängel hinsichtlich der chemischen Einstufung auf.

Das Landvolk fordert, dass diese Ergebnisse auch bei der neu anstehenden Binnendifferenzierung gemäß Bundesdüngeverordnung Berücksichtigung finden.

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Landvolk verlangt grundlegende Überprüfung der Messstellen

von Alfons Deter

Der Bauernverband Niedersachsen sieht sich in seiner Kritik an dem Messstellennetz zur Beurteilung der Grundwasserqualität bestärkt. „Die Ergebnisse sind aus unserer Sicht erschreckend und bestärken uns in unserer Kritik an dem bisherigen System“, fasst Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke zusammen. Das Gutachten belegt Mängel an den bautechnischen Zuständen zahlreicher Messstellen, deren gesamtes Netz wird als wenig repräsentativ eingestuft und eignet sich somit nicht zur Festlegung der sogenannten „Roten Gebiete“.

„Das Landvolk fordert eine grundlegende Überprüfung der Messstellen sowie einen Neuzuschnitt des gesamten Messnetzes und daraus resultierend eine fundierte Überarbeitung der Gebietsausweisung“, fasst Schulte to Brinke die aus dem Gutachten resultierenden Forderungen des Landvolkes zusammen. „Die Ergebnisse des Fachgutachtes liefern uns gute Argumente für die Klage gegen die erneute Änderung der Düngeverordnung“, sagt der Landwirt.

Das Landvolk hat das Gutachten mit dem Titel „Evaluierung der Einstufung von 41 Grundwasserkörpern in den schlechten chemischen Zustand wegen Nitrat für den zweiten Bewirtschaftungsplan nach EG-WRRL in 2015 durch den NLWKN“ bereits an Umweltminister Olaf Lies und Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast geschickt.

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