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Rheinland-Nassau

Landwirtschaft trägt zur Biodiversität bei - Auflagen nicht

Die Bauern in RLP bewirtschaften 30 % aller Flächen unter besonderen Umweltschutzgesichtspunkten. Jetztt z.B. die Lagerung von Misthaufen zu verbieten, sei kontraproduktiv für die Insekten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Landwirtschaft unternimmt seit vielen Jahren verstärkt Anstrengungen, um die Artenvielfalt und die Anzahl aller im ländlichen Raum vorkommenden Tiere und Pflanzen zu erhöhen. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums würden in Rheinland-Pfalz über 30 % aller landwirtschaftlich genutzten Flächen unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes bewirtschaftet werden.

Das geht weit über die gesetzlichen Anforderungen an die Bauern und Winzer hinaus, stellt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fest. Mit engen Fruchtfolgen, Blühstreifen, späten Mahdzeitpunkten, bedarfsorientierter Düngung und befallsorientierten Pflanzenschutzanwendungen würden die Landwirte zum Schutz der Insekten beitragen.

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Kritisch sieht der Verband aber Entwicklungen und Auflagen, die für den Naturschutz kontraproduktiv sind. So sei es sinnvoll, auch in Zukunft zeitweise offene Misthaufen, die schließlich hervorragende Nahrungsgrundlagen für Insekten und insektenfressende Tiere seien, zu erlauben. Die Flächenversiegelung, vor allem für Infrastrukturmaßnahmen, müsse weiterhin konsequent reduziert werden, um damit auch dem Rückgang von Blüh- und Futterpflanzen für Insekten entgegenzuwirken.

Der Verband macht darauf aufmerksam, dass die Landwirtschaft hinsichtlich der Artenvielfalt und Populationsdichte von Insekten Partner des Naturschutzes ist. Gerade die Sonderkulturen seien auf Bestäuberinsekten angewiesen, so dass die Landwirte sogar ein ureigenes Interesse am Erhalt der Insekten hätten.

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