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Unsinnige Regelung

Landwirtschaftsausschuss für Anpassung des Grünlandumbruchsgebots

Bayern soll sich dafür einsetzen, dass das aktuell gültige Grünlandumbruchsgebot zum Erhalt des Ackerstatus an die Anforderungen der Praxis angepasst wird, fordert Ruth Müller von der SPD.

Lesezeit: 1 Minuten

Mit einem Antrag zum Weideerhalt durch die Anpassung des aktuell gültigen Grünlandumbruchsgebots hat sich die SPD-Landtagsfraktion im Landwirtschaftsausschuss durchgesetzt.

Im Fokus des Antrags steht, dass Dauergrünland gemäß EU-Verordnung mindestens alle fünf Jahr umgepflügt werden muss, damit die Fläche den Ackerstatus behält. Das sei kostenintensiv, klimaschädlich und pflanzenbaulich oftmals unsinnig, da eine bestehende Grasnarbe zerstört werde, heißt es im Antrag. Außerdem könnten die Tiere nicht weiden.

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„Wir können nicht immer mehr Tierwohl verlangen und dann den Landwirten Steine in den Weg legen, wenn sie ihre Tiere auf Weideflächen lassen“, betonte die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ruth Müller, anlässlich der Ausschusssitzung. Deshalb solle sich Bayern bereits in der aktuellen Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf Bundes- und Europaebene dafür einsetzen, dass das aktuell gültige Grünlandumbruchsgebot zum Erhalt des Ackerstatus an die Anforderungen der Praxis angepasst werde.

Insbesondere sei zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit bestehe, auf eine klimaschädliche und kostenintensive Zerstörung der bestehenden Grasnarbe zu verzichten und gleichzeitig den bestehenden Ackerstatus zu erhalten.

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