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Brandenburg

Leitfaden "Anbauregelungen in ASP-Gebieten" verunsichert Bauern

Brandenburg hat einen Anbauleitfaden zur Bekämpfung der ASP veröffentlicht. Der Bauernverband zeigt sich verärgert über die schwammigen Begriffe darin, die nur Unsicherheit streuen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Brandenburger Agrarministerium will die landwirtschaftlichen Betriebe unterstützen, deren Agrarflächen in den fest abgegrenzten (eingezäunten) Kernzonen und den weißen Gebieten der Restriktionszonen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) liegen.

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Das Ministerium informiert deshalb in einem Leitfaden, der in Abstimmung mit dem Landeskrisenstab bei der Obersten Veterinärbehörde im Verbraucherschutzministerium erarbeitet wurde, zur anstehenden Frühjahrsbestellung auf den Feldern.

Ziel ist es, den Landwirten, Grundstückseigentümern sowie Jägern Informationen an die Hand zu geben, wie in den Gebieten, die landwirtschaftliche Nutzung unter der Voraussetzung der Seuchenbekämpfung so erfolgen kann, dass insbesondere für Betriebe mit Tierhaltung die Futterversorgung sichergestellt ist.

So sollen beispielsweise die ökologischen Vorrangflächen in die weißen Zonen gelegt werden. Das erleichtert die Bejagung von Wildschweinen, die den ASP-Erreger verbreiten. Kulturen, die Wildschweine anziehen, insbesondere der Maisanbau, sollen so weit wie möglich auf Flächen außerhalb der Kernzone verlagert werden. Innerhalb der Kernzone können Sommergetreide oder Körnerleguminosen beziehungsweise niedrig wachsende Kulturen angebaut werden.

Der Leitfaden enthält außerdem ausführliche Empfehlungen zur Anlage und zu Fördermöglichkeiten von Bejagungsschneisen, die gerade auf größeren Schlägen sinnvoll sein können.

Wendorff: "Mit unklaren Regelungen bekämpft man keine Seuchen"

Der Landesbauernverband Brandenburg (LBV) kritisiert die Anbauregelungen mit dem Ziel der vollständigen Entnahme von Schwarzwild scharf, da diese zu unbestimmt seien.

Laut Verbands-Präsident Henrik Wendorff machen sie es den Landwirten vor Ort unmöglich, die Vorschriften mit der für sie notwendigen Rechtssicherheit umzusetzen, denn sie tragen das Anlastungsrisiko. „Begriffe, wie vorzugsweise, gegebenenfalls und weitestgehend haben bei der Bekämpfung von Seuchen nichts zu suchen. Sie schaffen lediglich Unsicherheit und zerstören damit das Vertrauen in Verwaltungen. Die Landwirte in den ASP-Gebieten müssen konkret wissen, was sie wann, wo und wie tun dürfen und was nicht“, erklärt Wendorff.

Des Weiteren sei die Risikoverteilung zwischen den Flächenbewirtschaftern und Jagdausübungsberechtigten bei der Durchführung von Maßnahmen offen. Unklare Haftungsregelungen führen seinen Erfahrungen nach im Zweifelsfall zu Streit unter den Beteiligten, die die weitere Bekämpfung nur hindern und vermieden werden müssen. Außerdem werde in dem vom MLUK vorgelegten Papier auf einen Leitfaden des Bundesministeriums für eine Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft verwiesen, obwohl den Handelnden klar sein sollte, dass es bei der Seuchenbekämpfung nicht um die Bewirtschaftung von Schwarzwild geht, sondern um dessen drastische Reduzierung.

Auch für die Landkreisverwaltungen vor Ort sind die vom MLUK erlassenen Vorschriften hochproblematisch. „Wie sollen die Behörden vor Ort die Einhaltung von Regeln kontrollieren, die unklar formuliert sind? Hier wird vom Landwirtschaftsministerium ein Konfliktfeld geschaffen, dass unbedingt und sofort entschärft werden muss. Die zuständige Ministerin und der zuständige Minister sind hier gefordert“, so Wendorff abschließend.

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