Frage: Wegen starkem Tipula und Mäusebefall müssen wir unser komplettes Dauergrünland neu einsäen (Der Leser kommt aus Niedersachsen). Brauchen wir unter diesem besonderen Härtefall trotzdem die Doppelgenehmigung bei den Behörden?
Antwort: Der Umbruch von Dauergrünland zur Narbenerneuerung muss seit 2018 mit dem Antrag auf Pflügen von Dauergrünland zwecks Narbenerneuerung beantragt werden. Das ist ein zweistufiges Verfahren. Zum einen brauchen Sie eine Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde. Haben Sie von dieser einen positiven Bescheid, gehen Sie damit zu Ihrer Bewilligungsstelle (Landwirtschaftskammer oder Landwirtschaftsamt) und reichen dort den Antrag für die Narbenerneuerung des Grünlandes ein. Nach der Bewilligung ist eine Narbenerneuerung möglich. Eine nochmalige Narbenerneuerung ist frühestens nach fünf Jahren möglich. Handelt es sich bei dem Grünlandschlag um sensibles Dauergrünland oder Ersatzdauergrünland (NC 444) ist keine Narbenerneuerung möglich.
In Niedersachsen ist die Mäuseplage besonders schlimm, sodass mehrere Betriebe einen Totalausfall beklagen. Daher haben Landwirtschafts- und Umweltministerium ein einfacheres Bewilligungsverfahren zur Wiederherstellung des Dauergrünlandes erlassen. Das gilt für Betriebe mit besonderer Schadkulisse. Gehört Ihr Betrieb dazu, reicht für die Narbenerneuerung bei Dauergrünland ein Antrag bei der Landwirtschaftskammer.
Antrag für Narbenerneuerung
Hier muss die Untere Naturschutzbehörde den Antrag nicht bewilligen.
Bis zu 150.000 Hektar Grünland sind derzeit in Niedersachsen stark durch eine rasant wachsende Mäusepopulation geschädigt. Für die Erneuerung von Grünland gelten besondere Auflagen. So ist auch das Pflügen von Dauergrünland zur Wiederherstellung der Grasnarbe nur im Einzelfall und nach vorheriger Genehmigung zulässig. Bei geschütztem Grünland, beispielsweise in einem Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet, sind die Unteren Naturschutzbehörden in den jeweiligen Kreisen weiterhin beteiligt.
von Gerd Uken
Vielleicht erledigt sich das Thema ja
So langsam müssten die Mäuse ja wohl absaufen...... Wir haben ja Zeit jetzt Wie ist das eigentlich in Landschaftschutzgebieten dort gilt ja das Verschlechterungsverbot- was nun wenn keine Gebehmigung erteilt wird?
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von Georg Nordendorf
Es ist nicht mehr lang hin, dann müssen wir Landwirte noch einen Antrag stellen, überhaupt arbeiten zu dürfen..... In was für einen Flizpiepenstaat leben wir eigentlich inzwischen?
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von Renke Renken
Das, was
den Betriebsleitern , die ihre Futterbasis auf Grund der Mäuse eingebüßt haben, jetzt auch noch an Bürokratie zugemutet wird, kann man getrost als bürokratischen und geistigen Dünnschiss bezeichnen. Und unsere LWK muß nun noch eine Gebietskulisse erstellen, innerhalb derer es dann ... mehr anzeigen zu einem vereinfachten Genehmigungsverfahren kommen soll, wenn es denn am Ende wirklich vereinfacht ist......? Es wäre zu einfach, einfach zu sagen zu den Betroffenen, sät euer Grünland einfach neu ein. Es könnte ja ein "Trittbrettfahrer" einen nicht genehmigungsfähigen Umbruch machen, da es ja auch so viele "blöde" Bauern gibt, die im Frühjahr vor dem ersten und zweiten Schnitt, die ja bekanntlich zwei Drittel des Jahresertrages ausmachen , auf die Idee kommen könnten mal eben ohne Genehmigung intaktes Grünland neu anzusäen. weniger anzeigen
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von Rudolf Mayer
Typisch Deutschland
Einen Antrag zu stellen um aus einer kaputten Wiese wieder eine grüne Fläche, wie sie ja auch immer sein soll, zu machen, das gibt's nur hier. Gebt den Mäusen und Wildschweinen ein Formular zum Grünlandumbruch, vielleicht schreckt denen die unnötige Bürokratie vor der nächsten ... mehr anzeigen Verwüstung ab. Ironie off weniger anzeigen
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von Wilhelm Grimm
DEUTSCHLAND SCHAFFT SICH AB:
Das muss ein Landwirt selbst entscheiden können.
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von Franz Josef Aussel
Der Amtsschimmel wiehert!
Dauergrünland muss ja sowieso wieder mit Gras eingesät werden. Seit 2018 muss man dafür paradoxerweise einen Antrag stellen, wohl damit unsere Verwaltung Arbeit behält. 2018 habe ich im August einen Antrag auf Grünlanderneuerung gestellt (16 Seiten), wobei auf jeder 2-ten Seite nach ... mehr anzeigen einer Ersatzfläche gefragt wurde, was ja Blödsinn ist. Nach 7 Wochen und 4 Tagen kam die Genehmigung endlich! Also Beeilung wenn es dieses Jahr noch durchgeführt werden soll. weniger anzeigen
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