Ich habe eine Fläche verpachtet. Mit dem Pächter ist eine monatliche Zahlung vereinbart. Seit September habe ich keine Zahlung erhalten. Darf ich fristlos kündigen oder muss ich eine Frist setzen?
Mein Pächter hat von September bis November die Pacht nicht gezahlt. Wir haben eine monatliche Zahlung vereinbart. Darf ich ihm dann fristlos kündigen oder muss ich ihm noch schriftlich eine Frist setzen?
Antwort:
Laut BGB sind Sie zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, da der Pächter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Zahlung der Pacht im Verzug ist. Das berechtigt Sie zur fristlosen Kündigung. Bei Zahlungsverzug müssen Sie grundsätzlich keine Mahnung schicken.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Mein Pächter hat von September bis November die Pacht nicht gezahlt. Wir haben eine monatliche Zahlung vereinbart. Darf ich ihm dann fristlos kündigen oder muss ich ihm noch schriftlich eine Frist setzen?
Antwort:
Laut BGB sind Sie zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, da der Pächter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Zahlung der Pacht im Verzug ist. Das berechtigt Sie zur fristlosen Kündigung. Bei Zahlungsverzug müssen Sie grundsätzlich keine Mahnung schicken.