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Letztes Beben vor dem Beschluss der Düngeverordnung

Am morgigen Freitag soll der Bundesrat endgültig die Reform der Düngeverordnung beschließen. Eine Zustimmung gilt nach dem Kompromiss zwischen Bund und grün regierten Ländern von vergangener Woche so gut wie sicher. Die Wasserwirtschaft warnt dennoch weiter.

Lesezeit: 3 Minuten

Am morgigen Freitag soll der Bundesrat endgültig die Reform der Düngeverordnung beschließen. Eine Zustimmung gilt nach dem Kompromiss zwischen Bund und grün regierten Ländern von vergangener Woche so gut wie sicher. Die Wasserwirtschaft warnt dennoch weiter.


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Nordrhein-Westfalens Landwirtschafts- und Umweltminister Johannes Remmel hat die Länder aufgefordert, die Düngeverordnung am kommenden Freitag im Bundesrat zu verabschieden und zügig umzusetzen. "Wir haben fünf Jahre lang eine Novellierung der Düngeverordnung gefordert und hoffen, dass der schon lange überfälligen Verabschiedung jetzt nichts mehr im Wege steht", sagte er am Donnerstag in Düsseldorf. Aus seiner Sicht ist die Düngeverordnung seit dem Kompromiss von vergangener Woche kein zahnloser Tiger mehr, sondern kann von den Landwirtinnen und Landwirten und den jeweiligen Bundesländern durch- und umgesetzt werden.


Remmel stellte erneut die Einigung zur rechtssicheren Abgrenzung der besonders mit Nitrat belasteten "roten Gebiete" in den Vordergrund. In diesen besonders belasteten Gebieten müssen die Bundesländer nach der neuen Düngeverordnung mindestens drei von 14 verschärfenden Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität ergreifen. Dennoch äußerte Remmel Zweifel, ob die neue Düngeverordnung den EU-Vorgaben standhält. Er appellierte daran, gemeinsam die Überdüngung zu stoppen und die Grundwasserqualität weiter zu verbessern.


Wasserwirtschaft fordert mehr Verschärfungen


Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat indes vor der Verabschiedung im Bundesrat erneut die Wirksamkeit der neuen Düngeverordnung bezweifelt. „Deutschland muss jetzt die Kurve kriegen und die Düngevorgaben derart verschärfen, dass eine massive Überdüngung künftig verhindert wird. Mit den jetzt vorgesehenen Regelungen nimmt die Politik in Kauf, dass unsere Böden weiter mit Unmengen an Nitrat belastet werden und sich die Qualität unserer Gewässer stetig verschlechtert", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.


Auch die EU-Nitratrichtlinie würde mit diesen laschen Vorgaben und zahlreichen Ausnahmeregelungen nicht ausreichend umgesetzt werden, so Wyand weiter. "Mit dieser halbherzigen Gesetzgebung würde die Politik zudem Strafzahlungen in Milliardenhöhe riskieren. Am Ende würde das auf die Steuerzahler zurückfallen. Die Politik muss ihrer Verantwortung gerecht werden und endlich eine Verschärfung des Düngerechts durchsetzen", sagte Weyand.


Im Sinne eines nachhaltigen Gewässerschutzes fordert der BDEW, dass die geplante Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar Ackerfläche künftig ohne Ausnahmen gilt. Schlupflöcher, mit denen diese Grenze bisher umgangen werde, müssten geschlossen werden. Zudem müssten die Vorgaben zur Düngebilanzierung für alle landwirtschaftlichen Betriebe gelten. Bundestag und Bundesrat hatten im bereits verabschiedeten Düngegesetz die Stoffstrombilanz ab 2018 zunächst für Betriebe ab 2,5 GV/ha und mehr als 30 ha vorgeschrieben. Alle anderen Betriebe mit mehr als 20 ha müssen diese dann ab 2023 anfertigen.


Weiter fordert der BDEW, dass sobald an einem Standort der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Grundwasser überschritten wird, ein sofortiger Düngestopp erfolgen muss. Damit Böden und Gewässer sich regenerieren können, müssten gefährdete Gebiete ausgewiesen und Aktionsprogramme eingeleitet werden.

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