Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

topplus Bundesverfassungsgericht

LSV und Freie Bauern klagen gegen Düngeverordnung

Zusammen mit LSV Ostfriesland und den Freien Bauern hat Landwirt Jens Soeken am Dienstag Verfassungsbeschwerde gegen die neue Düngeverordnung eingereicht.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Landwirtschaftsbetrieb Soeken aus dem ostfriesischen Timmel hat am 1. Dezember 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die neue Düngeverordnung eingereicht.

Ziel sei, die Düngeverordnung für ungültig zu erklären. Die neuen Regelungen würden die Landwirtschaft mit „sinnlosen Mehrkosten und Mindereinnahmen“ belasten und dafür sorgen, dass weniger in Deutschland produziert und mehr aus dem Ausland eingeführt wird, so Beschwerdeführer Jens Soeken. Er hält die Verschärfungen überdies für rechtswidrig.

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Finanzieller Träger der Beschwerde ist die aus der Treckerbewegung des vergangenen Jahres entstandene LSV Ostfriesland UG. Die politische Vertretung liegt in den Händen der Freien Bauern, Interessenorganisation der bäuerlichen Familienbetriebe in Deutschland, die das Projekt am Dienstag auf einer Pressekonferenz in Berlin vorstellte.

Soeken, der einen Grünlandbetrieb mit Biogasanlage und Mutterkuhherde auf der ostfriesischen Geest bewirtschaftet, legt Wert auf die Feststellung, dass seine Verfassungsbeschwerde nicht das berechtigte Ziel des Grundwasserschutzes angreift, sondern die vielen sinnlosen Bewirtschaftungsauflagen für die weit überwiegende Mehrzahl der bäuerlichen Betriebe, die in natürlichen Kreisläufen arbeitet und deshalb gar keinen Schaden am Grundwasser anrichten kann: "Wenn der Staat mir vorschreibt, dass ich meine Pflanzen nicht mehr mit meinem eigenen organischen Dünger bedarfsgerecht ernähren darf, dann ist das ökonomisch und ökologisch falsch und es ist auch rechtlich nicht haltbar."

Rechtsanwalt Dr. Konrad Asemissen von der Potsdamer Kanzlei HSA Rechtsanwälte Henschke & Partner, der Soeken vertritt, sieht für seinen Mandanten den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt, wonach der Gesetzgeber dazu verpflichtet ist, unterschiedliche Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln: "Wo keine Nitratbelastungen vorhanden sind, sind die verschärften Anforderungen an die Ausbringung von Düngemitteln nicht erforderlich. Obwohl der Bund die Länder zu einer differenzierten Ausweisung von belasteten Gebieten verpflichtet hat, hält er an der bundesweiten undifferenzierten Geltung der verschärften Anforderungen fest und greift damit ohne sachliche Rechtfertigung in Eigentum und Berufsfreiheit meines Mandanten ein."

Alfons Josef Wolff, Bundessprecher der Freien Bauern betont, dass mit der Klage die Chance auf eine politische Lösung nicht verbaut ist: "Aber die Arroganz der Macht, mit der die Novelle der Düngeverordnung durchgepeitscht wurde, verlangte nach entschiedener Gegenwehr. Deshalb kann ich unseren ostfriesischen Mitgliedern Jens Soeken, Fokko Schumann und Sara Collmann, die mit ihrer LSV UG Spenden von über 2.500 Berufskollegen gesammelt und zielgenau eingesetzt haben, zu diesem Schritt nur gratulieren."

Jetzt sei es an der Politik, den Systemfehler zu erkennen und mit dem Berufsstand in einen konstruktiven Dialog zu treten, so Wolff: "Wir wollen eine Düngeverordung, die unser Grundwasser schützt und eine Landwirtschaft nach guter fachlicher Praxis nicht behindert."

So argumentiert der Beschwerdeführer

Die EU-Nitratrichtlinie von 1991 verlangt von den Mitgliedsstaaten, Gewässerverunreinigungen zu bekämpfen, indem "gefährdete Gebiete" ausgewiesen und für diese Gebiete "Aktionsprogramme" aufgestellt werden, die die Verunreinigung reduzieren, ersatzweise solche Aktionsprogramme für das gesamte Staatsgebiet aufzustellen. Soeken argumentiert:

  • Die BRD hat zunächst ohne vernünftigen Grund auf die Ausweisung gefährdeter Gebiete verzichtet und mit der Düngeverordnung 1996 ein Aktionsprogramm für das gesamte Staatsgebiet aufgestellt. Damit wurde die Landwirtschaft in den weit über 90 Prozent des Staatsgebietes, in denen keine Verunreinigungen bestehen, unzulässig benachteiligt.



  • Die BRD hat 2006 und 2017 diese Düngeverordnung verschärft, 2017 unter Berufung auf eine angeblich flächendeckende Gefährdung des Grundwassers. Diese wurde allerdings nie belegt, im Gegenteil wurden massiv manipulierte Daten nach Brüssel gemeldet (weit unterdurchschnittliche Messstellenzahl, intransparente Zusammenstellung).



  • Die BRD hat 2020 diese Düngeverordnung erneut verschärft und dabei mit der Ausweisung "roter Gebiete" (häufig ohne wissenschaftlich belastbare Kriterien, aber das kann nur von den Landwirten vor Ort beklagt werden) erstmals das von der EU-Nitratrichtlinie vorgesehene System der "gefährdeten Gebiete" umgesetzt - allerdings ohne folgerichtig das Aktionsprogramm Düngeverordnung für das restliche Staatsgebiet zurückzunehmen.

Damit entspreche die Düngeverordnung seiner Meinung nach weder den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie noch reagiere sie auf eine tatsächliche Bedrohung von Gewässern. "Wir halten sie deshalb für rechtswidrig, wie in unserer Verfassungsbeschwerde ausführlich dargestellt."

Mehr zu dem Thema

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.