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Sachsen-Anhalt

Mäuseplage: Ohne Feldhamster wird Bekämpfung sofort freigegeben

Landwirte in Sachsen-Anhalt können die Mausbekämpfung auf dem Acker jetzt selbst durchführen, wenn sie es vorher dem Pflanzenschutzdienst melden. Der sagt, ob da Hamster leben oder nicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Landwirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt hat eine Regelung getroffen, die eine Bekämpfung der Feldmaus auf besonders betroffenen landwirtschaftlichen Flächen in den Vorkommensgebieten des Feldhamsters ermöglicht.

Landwirte, können verantwortungsvoll und entsprechend der Anwendungsbestimmungen Rodentizide zur Bekämpfung der Feldmaus unter folgenden Bedingungen nutzen:

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  • Der Landwirt zeigt die geplante Anwendung von Rodentiziden mit Vorlauf von mindestens fünf Werktagen unter Nennung der konkreten Fläche beim Pflanzenschutzdienst an. Feldhamster dürfen auf der Fläche und in unmittelbar angrenzenden Bereichen nicht vorkommen. Hierzu führt die Landwirtin bzw. der Landwirt eigene Kontrollen durch und dokumentiert diese.

  • Der Pflanzenschutzdienst informiert den anzeigenden Landwirt über aktuelle Feldhamstervorkommen auf der zu behandelnden Fläche oder in unmittelbar angrenzenden Bereichen, die der zuständigen Naturschutzbehörde bekannt sind.

  • Der Landwirt dokumentiert den durchgeführten Rodentizideinsatz im Rahmen der Aufzeichnungspflicht nach Pflanzenschutzrecht.

Die Regelung gilt bis einschließlich 31. Oktober 2020. Der Pflanzenschutzdienst verstärkt gleichzeitig die Kontrollen zur Anwendung von Rodentiziden und holt von den Unteren Naturschutzbehörden Unterstützung ein.

Landwirtschaftsministerien Prof. Dr. Claudia Dalbert sagte zu dieser Regelung: „Der Feldhamster ist eine streng geschützte Art. Wir sind über jeden Feldhamster froh, der auf den Feldern einen Lebensraum findet. Gleichzeitig ist die Feldmausplage für einige Betriebe wirtschaftlich bedrohlich. Ich freue mich sehr, dass uns in dieser Situation ein angemessener Kompromiss gelungen ist. Ich bin sicher, dass die Landwirtinnen und Landwirte ihrer Eigenverantwortung beim Einsatz der Rodentizide nachkommen und somit die Hamsterpopulation sichern werden.“

Die Verantwortung für die Einhaltung der Anwendungsbestimmungen und der gesetzlichen Regelungen zum Artenschutz obliegen im vollen Umfang der Landwirtin bzw. dem Landwirt. Die vorgenannte Regelung soll dabei unterstützen. Der Pflanzenschutzdienst informiert die landwirtschaftliche Praxis über die getroffene Regelung im Detail in den nächsten Tagen über den Pflanzenschutz-Warndienst.

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