Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Düngeverordnung

Mecklenburg-Vorpommern: Rote Gebiete wachsen auf 32 % der Fläche

In Mecklenburg-Vorpommern darf auf 32 % der Landwirtschaftsfläche nur noch eingeschränkt gedüngt werden. Agrarminister Backhaus verteidigt sich gegen Unmut aus dem Berufsstand.

Lesezeit: 4 Minuten

Mit Verspätung hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern am Dienstag die neue Landesdüngeverordnung mit der Neuausweisung der Roten Gebiete verabschiedet. Danach wächst der Umfang der Roten Gebiete auf 429.218 Hektar, was 32,03 % der Landwirtschaftsfläche in dem Bundesland entspricht.

Bei der Ausweisung von 2020 hatte der Anteil der Roten Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern noch bei 13,5 % der Landwirtschaftsfläche gelegen. Mit der jetzigen Neuausweisung hat das Land nach Nordrhein-Westfalen den größten Anteil an Roten Gebieten.

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Nitratwerte für 2021 eingespeist

Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) stellte die Neuerung bei der Vorstellung der neuen Gebietskulisse als „unumgänglich“ dar. Der Druck der EU-Kommission dazu sei groß gewesen.

Backhaus reklamierte für sich, dass er bei der Neuausweisung die Forderungen und Hinweise des Berufsstandes im Prozess umfassend berücksichtigt habe. In die Neuausweisung seien auch die analysierten Nitratwerte für 2021 eingespeist worden, erklärte der Minister.

Backhaus lässt Vergleich mit Schleswig-Holstein nicht gelten

Einen Vergleich mit anderen Bundesländern, wie Schleswig-Holstein, in dem der Anteil der Roten Gebiete 2022 nur moderat stieg, will Backhaus nicht gelten lassen. „Die Flächenumfänge sind nicht miteinander vergleichbar, weil zwei wesentliche Einflussfaktoren eben nur bei uns in MV zu Buche schlagen: Der hohe Anteil von Kulturen mit hohem Düngebedarf in enger Fruchtfolge, also Winterraps – Winterweizen – Mais, und die geringe Grundwasserneubildungsrate treiben bei uns die Nitratgehalte im Grundwasser hoch“, sagte Backhaus. Dass das Land im Gegensatz zu bestimmten Regionen in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen nur eine geringe Viehdichte habe, helfe dabei nicht, so Backhaus weiter.

In Roten Gebieten müssen diese Bestimmungen eingehalten werden:

  • Die Düngemenge ist auf 20 % unter dem Bedarf der Kultur zu senken. Ausnahmen gibt es für Betriebe, die weniger als 160 kg Gesamtstickstoff je Hektar und davon nicht mehr als 80 kg in Form von mineralischen Düngemitteln aufbringen.
  • Es dürfen schlagbezogen nicht mehr als 170 kg N je Hektar aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln aufgebracht werden.
  • Wintergerste generell und Winterraps bei mehr als 45 kg N/ha im Boden dürfen im Herbst nicht mehr gedüngt werden.
  • Kulturen, die nach dem 1. Februar ausgesät oder gepflanzt werden, dürfen nur gedüngt werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut worden ist.
  • Die Sperrfristen für Acker- und Grünland werden jeweils verlängert und eine Sperrfrist für Festmist eingeführt.
  • Vor dem Aufbringen von Wirtschaftsdünger sind die Stickstoff-Gehalte festzustellen.
  • Vor der Stickstoff-Aufbringung ist der im Boden verfügbare Stickstoff durch Untersuchung zu ermitteln.

Debatte über Verursacher- und Vorsorgeprinzip

Erleichterungen bei den Vorschriften zur Düngung in Roten Gebieten mit Hilfe eines Verursacherprinzips sieht Backhaus skeptisch. Wegen der flächenhaft diffusen Einträge sei es unmöglich die wahren Verursacher der Nitrateinträge auszumachen, sagte Backhaus. Zudem werde das Verursacherprinzip bei der Gebietsfestlegung von der EU abgelehnt. „Hier zählt allein das Vorsorgeprinzip und alle sind gefordert mitzuziehen“, so Backhaus.

Derzeit umfasst das in Mecklenburg-Vorpommern für die Gebietsausweisung verwendete Messstellennetz 824 Grundwassermessstellen und Rohwasserbrunnen. Davon sind laut dem Landwirtschaftsministerium 165 mit Nitrat belastet. Betroffen sind laut dem Landwirtschaftsministerium insgesamt 46 von 59 ganz oder teilweise in MV gelegenen Grundwasserkörpern. In 23 zu betrachtenden Grundwasserkörpern sind auch Wasserschutzgebiete von mit Nitrat belasteten Messstellen betroffen. Auch von den ca. 659 unbelasteten Messstellen könne unter Berücksichtigung des Nitratabbauvermögens nur bei 97 (das sind knapp 15 %) einigermaßen gesichert davon ausgegangen werden, dass diese tatsächlich unbelastet sind, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium

Scharfe Kritik weiter vom Bauernverband

Scharfe Kritik an dem Vorgehen von Backhaus kam vom Landesbauernverband. Auch die neue Gebietsabgrenzung stütze sich weiter auf „eine fachlich nicht begründbare Methodik“ und weise „nach gutachterlicher Einschätzung Mängel“ aus, sagte Detlef Kurreck, Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Auch seien die Betroffenen zu spät einbezogen worden, monierte er.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.