Die EU-Kommission hat höhere Ausgleichszahlungen für Gänsefraßschäden auf Ackerflächen in Niederachsen genehmigt. Das teilte das Niedersächsische Umweltministerium in dieser Woche mit. Das Land Niedersachsen kann hierdurch die betroffenen Flächenbewirtschafter noch besser unterstützen. „Niedersachsen besitzt für die im Küstenraum überwinternden nordischen Gänse eine besondere Verantwortung. Zugleich stellen diese Gänse eine immense Belastung für die Landwirtschaft dar, die wir versuchen schrittweise zu entschärfen", sagte Umweltminister Olaf Lies (SPD).
Im Norden Niedersachsens verursachen überwinternde nordische Gänse erhebliche Schäden in der Landwirtschaft. Die wirtschaftlichen Belastungen sollen durch die sogenannten Billigkeitsleistungen des Landes, die freiwillig zusätzlich zu den betreffenden Agrarumweltmaßnahmen geleistet werden, abgefedert werden. Dazu sind in Niedersachsen Zahlungen bis zu einer Höhe von maximal jährlich 50.000 Euro möglich. Bislang waren die Zahlungen bei maximal 15.000 Euro pro Betrieb -bezogen auf die letzten drei Steuerjahre- gedeckelt. Die Änderung gilt für die Abrechnung aller amtlich erfassten Fälle ab dem 01.10.2016 einschließlich entsprechender Altfälle.
„Die Herausforderung wird sein, geeignete Fördermaßnahmen zu entwickeln und diese in der neuen EU-Strukturförderperiode abzubilden. Dazu müssen sowohl die Gebietskulisse an sich als auch die besondere Situation in den Hauptgebieten der Gänserast mit ihren besonders hohen Gänsefraßschäden in den Blick genommen werden“, sagte Lies. Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Gänsemanagement arbeite das Land an einer niedersächsischen Gänsemanagementstrategie, die in eine gesamteuropäische Lösung des Konflikts eingebunden sein soll. Die Anhebung der Billigkeitszahlung ist laut Lies ein wichtiger Baustein für den Gesamtrahmen.
Hinsichtlich der Erfassung und Bemessung von durch nordische Gastvögel verursachten Großschadensereignissen auf Grünlandflächen hat das Land Niedersachsen in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer ein Modell entwickelt, das gegenwärtig in ausgewählten Gebieten hinsichtlich seiner Praxistauglichkeit erprobt wird, bevor über seine Berücksichtigung in der Billigkeitsrichtlinie entschieden werden kann.