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topplus Gewässerrandstreifen und Biotope

Merkel soll im Streit ums Insektenschutzgesetz schlichten

Der Streit zwischen Klöckner und Schulze über das Insektenschutzgesetz verschärft sich. Dabei handelt es sich insbesondere um die vom Umweltministerium geplanten Vorschriften zum Pflanzenschutz.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner beklagt, dass das Bundesumweltministerium (BMU) gegen ihren Willen Vorschriften zum Pflanzenschutz im Insektenschutzgesetz vorantreibt. In einem Brief, der top agrar vorliegt, wendet sich Klöckner diese Woche an das Bundeskanzleramt. Nun soll Kanzlerin Angela Merkel einschreiten und vermitteln.

Das BMU habe keine der vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgebrachten Änderungswünsche in einem überarbeiteten Entwurf des Insektenschutzgesetzes aufgegriffen, moniert Klöckner in ihrem Brief. Eine „angemessene Berücksichtigung der berechtigten Belange der Landwirtschaft“ sei damit nicht gewährleistet. „Dies ist nicht im Interesse meines Ressorts und der Union. Es kann aber auch nicht im Interesse der Bundeskanzlerin sein“, heißt es darin weiter.

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BMEL will Pflanzenschutz regeln

Es geht um die vom BMU platzierten Gewässerrandstreifen zwischen fünf bis zehn Metern beim Pflanzenschutzmitteleinsatz und die Ausdehnung von geschützten Biotopen mit Pflanzenschutzauflagen für artenreiches Grünland und Streuobstwiesen. Das BMEL sieht sich damit düpiert, weil in der Arbeitsaufteilung der Bundesregierung das BMEL für den Bereich Pflanzenschutzmittel zuständig ist.

Die eigenen Änderungen im Pflanzenschutzrecht des BMEL; die es mit dem Regierungsbeschluss zum Aktionsprogramm Insektenschutz im September 2019 in Aussicht gestellt hatte, liegen derweil noch nicht vor. „Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung befindet sich jetzt noch in der internen Abstimmung bei uns im Haus, wird demnächst aber entsprechend vorgelegt“, so eine Sprecherin des BMEL. Dazu zählen auch die von Klöckner im Frühling 2018 vorgestellten Regelungen der Glyphosat-Minimierungsstrategie.

Biotopschutz könnte Kompromisse in den Ländern gefährden

Neben den Pflanzenschutzaspekten sieht das BMEL in dem Gesetzentwurf des BMU zum Insektenschutz eine zu starke Betonung der Naturschutzaufgaben gegenüber dem Bodennutzungsinteresse. Die Folgen für die Land- und Forstwirtschaft daraus seien „nicht absehbar“, heißt es.

Beim geplanten Ausbau der geschützten Biotopen fürchtet das BMEL außerdem einen Konflikt mit den erst kürzlich in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen vereinbarten Kompromissen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz in den Landesgesetzen wie etwa dem Niedersächsischen Weg. Das BMU habe zum Ausbau der Flächenkulisse der Biotope bisher keine Zahlen zur Flächenbetroffenheit liefen können, beschwert sich das BMEL. Dem zuzustimmen sei daher unverantwortlich.

BMU will Insektenschutzgesetz noch 2020 beschließen

Das BMU hatte Ende Juli seinen Entwurf für das Insektenschutzgesetz an die übrigen Ministerien übersandt und das Ziel ausgegeben, bis Oktober einen Beschluss der Bundesregierung herbei zu führen. Mittlerweile strebt das BMU einen Kabinettsbeschluss am 16. Dezember an.

Vergangene Woche hatte sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze für ihren Gesetzentwurf Rückendeckung der Umweltminister der Länder geholt. Diese baten dort den Bund, „die noch ausstehenden Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz zeitnah umzusetzen“, schreiben sie in ihrem Sitzungsprotokoll. Schulze nutzte außerdem die Gelegenheit, um öffentlichkeitswirksam die verabredeten Änderungen in der Pflanzenschutzanwendungsverordnung von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner einzufordern.

Klöckner will Landwirtschaft vor weiteren Belastungen schützen

Klöckner führt derweil aber auch als Argument den Schutz der ohnehin stark angeschlagenen Landwirtschaft an. Die Bundesregierung müsse „sehr genau abwägen“ welche weiteren Belastungen sie der Landwirtschaft noch zumuten könne. Dabei führt sie beispielhaft neben den Folgen der Corona-Krise, dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest und der Vogelgrippe die Anpassungen im Düngerecht und in der Sauenhaltung an.

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