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Klage

Monsanto-Sojabohne: Europäischer Gerichtshof weist Klage gegen Zulassung ab

Gentechnik-Kritiker wollten vor dem Europäischen Gerichtshof erreichen, dass die EU die Zulassung für die gentechnisch veränderte Sojabohne 'Intacta' zurückzieht.

Lesezeit: 2 Minuten

Gentechnik-Kritiker sind vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Versuch gescheitert, die Risiken einer in der EU zugelassenen Gen-Sojabohne des US-Saatgutkonzerns Monsanto erneut prüfen zu lassen.

Der EuGH lehnte am Donnerstag eine Klage gegen einen Beschluss der EU-Kommission ab. Drei deutsche Nichtregierungsorganisationen wollten erreichen, dass die Kommission die Zulassung der gentechnisch veränderten Sojabohne in Lebens- und Futtermitteln noch einmal überprüfen muss, berichtet aiz-info unter Berufung auf Dow Jones News.

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Der inzwischen zum Bayern-Konzern gehörende Saatguthersteller Monsanto hatte 2009 die Zulassung beantragt. Nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) keine Einwände hatte, erteilte die EU-Kommission im Jahr 2012 die Genehmigung. Die Organisation "Testbiotech", das Europäische Netzwerk kritischer Wissenschafter "Ensser" und der Verein "Sambucus" beantragten daraufhin, diese Entscheidung noch einmal zu überprüfen, so aiz.info.

Ihrer Ansicht nach wurden die Risiken der Gen-Sojabohne nicht ausreichend untersucht. Im Januar 2013 lehnte die Europäische Kommission eine erneute Prüfung ab. Die Gentechnik-Kritiker zogen deshalb vor das EU-Gericht, um die Ablehnung ihres Antrages für nichtig erklären zu lassen. Das Gericht wies diese Klage im Dezember 2016 ab. Die Organisationen zogen deshalb vor den EuGH, der aber nun die eingelegten Rechtsmittel zurückwies.

Die klagenden Organisationen kritisierten nach dem EuGH-Urteil die bisherige Zulassungspraxis in der Europäischen Union. Die EU sei bisher "viel zu nachlässig mit den Zulassungsprüfungen" umgegangen, erklärte Christoph Then von Testbiotech. Ensser-Expertin Angelika Hilbeck forderte die neue EU-Kommission auf, mit der bisherigen Praxis zu brechen und "dem Schutz von Mensch und Umwelt mehr Gewicht als den Interessen von Konzernen" einzuräumen.

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