Seit Jahresbeginn 2018 können Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) die Förderung innovativer Maschinen zur mechanischen Unkrautbekämpfung beantragen. Die Maschinen müssen über eine elektronische Reihenführung (mittels GPS, Ultraschall oder optischer Sensoren) verfügen und die modernste Technikgeneration verkörpern.
Mit der Förderung werden vor allem ökologisch wirtschaftende Betriebe unterstützt. Doch auch konventionelle Betriebe sind zunehmend an integrierten Pflanzenschutzverfahren und an der alternativen Beikrautregulierung interessiert.
Bereits seit 2016 fördert das Landwirtschaftsministerium neueste Maschinen, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln senken oder die Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern deutlich mindern. Die Förderung wird seither sehr gut angenommen. 78 Förderbescheide sind im Jahr 2017 für diese Umweltleistungen ausgereicht worden.
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm sieht außerdem Förderungen für Tierhaltungsbetriebe vor, die ihre Lagerkapazität für Gülle auf 9 Monate aufstocken wollen. Sie erhalten für den Bau eines Güllebehälters ebenfalls eine AFP-Förderung, erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Der Fördersatz für die genannten Umweltleistungen beträgt 20 Prozent der Netto-Investition. Die Förderanträge nimmt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg in Schwerin entgegen.