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N-Abschläge für Zwischenfrüchte mit Leguminosen
Für viele Betriebe steht in den nächsten Wochen die Auswahl der Zwischenfrüchte an. Beachten Sie dabei unbedingt die Vorgaben der DüV. Denn: Für leguminosenhaltige Zwischenfruchtmischungen müssen Sie im Folgejahr Abschläge bei der Düngebedarfsermittlung vornehmen.
Für viele Betriebe steht in den nächsten Wochen die Auswahl der Zwischenfrüchte an. Beachten Sie dabei unbedingt die Vorgaben der DüV. Denn: Für leguminosenhaltige Zwischenfruchtmischungen müssen Sie im Folgejahr Abschläge bei der Düngebedarfsermittlung vornehmen.
Folgende Werte sind abzuziehen, wenn leguminosenhaltige Mischungen
- abgefroren sind: 10kg N/ha.
- nicht abgefroren sind bei Einarbeitung im Herbst: 10kg N/ha.
- nicht abgefroren sind bei Einarbeitung im Frühjahr: 40 kg N/ha.
Dieser Rat stammt aus der aktuellen top agrar-Ausgabe 7/2018. Mehr zum Abo hier...