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Nach ARD-Doku: Landwirt wegen zu starker Bewässerung verurteilt

Im Rahmen einer ARD-Dokumentation hat ein Gewässerökologe beispielhaft die Bewässerung auf einem Feld mit der offiziellen Genehmigung verglichen. Das hatte unangenehme Folgen für den Landwirt.

Lesezeit: 2 Minuten

Im August hatte die ARD-Dokumentation "Die große Dürre" über landwirtschaftliche Bewässerung und in dem Zuge auch über eine Entnahmestelle bei Lustadt im Kreis Germersheim berichtet. Gewässerökologe Hans-Jürgen Hahn war zusammen mit Uwe Emnet vom BUND zu einer Stichprobenkontrolle rausgefahren.

Auf einem Feld entdeckten sie einen großen Motor auf einem Wagen, der per Zapfwelle eine Pumpe antrieb. Laut Genehmigung dürfte der Landwirt 5 m3/Stunde Wasser fördern. Wie sich herausstellte, fördert die Pumpe zwölfmal mehr Grundwasser.

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Aufsichtsbehörde schaut genau hin

Das hat nun Folgen. Nach der Ausstrahlung hat die zuständige Aufsichtsbehörde, die SGD Süd mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße, den Fall geprüft und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren samt Bußgeld eingeleitet, berichtet der SWR.

Wie hoch das angesetzte Bußgeld ist und wie viel Grundwasser der Landwirt tatsächlich entnommen hat, dazu sagt die Behörde nichts. Das Verfahren laufe noch. Das heißt: Der Landwirt hat noch nicht gezahlt und kann noch Widerspruch einlegen.

Die Behörde teilte außerdem mit, dass sie ein Gutachten in Auftrag gegeben habe. Damit soll festgestellt werden, wie sich die Wasserentnahme des Landwirtes auf den benachbarten Hainbach ausgewirkt hat und wie viel Grundwasser der Landwirt in Zukunft entnehmen darf.

Kein Einzelfall

Bereits vor einem Jahr hat die SGD Süd nach eigenen Angaben mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Landwirte auf den Weg gebracht, weil sie ohne Erlaubnis Grundwasser angezapft haben sollen, so der SWR weiter. Von Juli bis September 2021 wurden demnach 14 Verfahren eingeleitet. Vier davon seien eingestellt worden, zwei Landwirte hätten ihr Bußgeld bezahlt, alle anderen Verfahren dauerten noch an.

Wie viel die Landwirte im Einzelfall als Strafe zahlen sollen, ist unklar. Zur Höhe der Bußgelder äußert sich die SGD Süd nicht, der aktuelle Bußgeldkatalog soll allerdings Sanktionen von 500 bis 20.000 € vorsehen.

Die ARD-Doku war übrigens zu dem Fazit gekommen, dass die Landwirtschaft mindestens doppelt soviel Wasser abpumpt als erlaubt. Man habe die Kontrolle über die Wasserabgabe verloren, heißt es darin. Den fünf-minütigen Video-Ausschnitt können Sie sich hier ansehen.

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