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Glyphosat-Verbot

Nach Neubewertung: EU-weites Glyphosatverbot unter Druck

Eine Neubewertung des Totalherbizids Glyphosat legt eine Neuzulassung nahe. Das macht ein EU-weites Verbot schwieriger. Einige EU-Mitgliedstaaten fordern genau das ab 2023.

Lesezeit: 3 Minuten

Von Glyphosat geht kein höheres Gefahrenpotential aus als bisher angenommen und der Wirkstoff erfüllt alle Voraussetzungen, um in der EU weiterhin für Pflanzenschutzmittel zugelassen zu bleiben. Zu diesem Ergebnis kommt die Glyphosat-Bewertungsgruppe der EU. Im Mai 2019 hatte die EU die Bewertungsbehörden der Mitgliedstaaten Frankreich, Ungarn, der Niederlande und Schweden mit einer Neubewertung betraut.

Glyphosat nicht krebserregend

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Das Totalherbizid ist aktuell als schwer augenschädigend eingestuft und gilt als giftig für Wasserorganismen. Als karzinogen, also krebserregend, galt der Wirkstoff bislang nicht. Und das könnte auch so bleiben: Der Vorschlag der vier Mitgliedstaaten sieht keine Änderung der bestehenden Einstufung vor.

Verbot unwahrscheinlicher?

Damit wird auch ein Verbot des Wirkstoffes ab 2023 unwahrscheinlicher. Vom Tisch ist es aber nicht: Das Gutachten der Bewertungsgruppe war lediglich der Anfang des aufwändigen, europäischen Neuzulassungsverfahrens. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) leitet nun weitere Schritte ein, wie öffentliche Anhörungen oder weitere Gutachten.

FDP: Bundesregierung muss sich hinterfragen

Die FDP-Agrarpolitikerin, Karina Konrad, begrüßt das Gutachten. Von der Bewertung ginge ein grünes Licht für die Zukunft aus: „Damit wackelt ein EU-weites Verbot des herbiziden Wirkstoffs ab 2023 gewaltig und auch die Bundesregierung muss ihre einseitige Verbotspolitik hinterfragen.“ Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte sich für ein Glyphosat-Verbot ab 2023 ausgesprochen.

Konrad fordert Klarheit bei Pflanzenschutzmittelzulassungen. Man brauche mehr Innovation bei der Entwicklung neuer Wirkstoffe, bevor man Mittel, die sich über Jahrzehnte bewährt hätten, vom Markt nehmen würde, so die Bundestagsabgeordnete.

Grüne: Bewertung mangelhaft

Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Grünen im Bundestag, wirft den Sicherheitsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten mangelnde Sorgfalt vor: „Die Bewertung der EU erstaunt insbesondere vor dem Hintergrund der tausenden Klageverfahren in den USA gegen Bayer aufgrund von vermehrten Krebserkrankungen bei Anwendern.“ Dass die aktuelle Bewertung nun im Wesentlichen weiter auf alten Studien auf Basis teilweiser überholter Leitlinien beruhen soll, sei unfassbar, so Ebner.

Deutsches Glyphosat-Aus abhängig von EU-Zulassung

Im deutschen Insektenschutzpaket ist ein Anwendungsverbot für Glyphosat ab 1. Januar 2024 enthalten. In der kommenden Woche wollen Bundestag und Bundesrat das Paket beschließen. Bis 2024 soll der Glyphosat-Einsatz in der Landwirtschaft nur noch in Ausnahmen erlaubt bleiben. Zum Beispiel dann, wenn mechanische Verfahren nicht greifen, Problemunkräuter auftreten oder Erosionsgefahr besteht. Das Glyphosat-Verbot gilt ab 2024 nur, sofern der Wirkstoff auf EU-Ebene ab 2023 nicht noch einmal zugelassen wird.

Übliches Verfahren

Um die Zulassung ringt Brüssel nun. In der EU ist es üblich, dass Mitgliedstaaten damit betraut werden, Wirkstoffe vor ihrer Neuzulassung zu prüfen. Beim umstrittenen Herbizid Glyphosat wählte Brüssel gleich vier Mitgliedstaaten, die die nötigen Untersuchungen untereinander aufteilen.

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