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Nachsorgemaßnahmen für 2015 versehentlich ausgesäten GVO-Raps getroffen

Für die Flächen in Schleswig-Holstein, auf denen im August 2015 im kleinen Maßstab (Kleinparzellenanbau) Raps mit einer nicht zugelassenen gentechnischen Verunreinigung ausgesät worden war, hat das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium inzwischen die Nachsorgemaßnahmen festgelegt.

Lesezeit: 2 Minuten

Für die Flächen in Schleswig-Holstein, auf denen im August 2015 im kleinen Maßstab (Kleinparzellenanbau) Raps mit einer nicht zugelassenen gentechnischen Verunreinigung ausgesät worden war, hat das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium inzwischen die Nachsorgemaßnahmen festgelegt.


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Die aus der Aussaat direkt aufgewachsenen Pflanzen waren bereits im November 2015 vollständig beseitigt worden. Bei dem verunreinigten Saatgut handelt es sich um konventionelles Winterrapssaatgut einer französischen Saatzuchtfirma, das in mehreren EU Staaten, darunter Deutschland, jeweils in Kleinpartien im Rahmen der Vorprüfung zur Sortenregisteranerkennung ausgesät worden war. Der Nachweis betraf die gentechnische Veränderung OXY-235 von Raps, die in der EU weder für Anbau noch für die Verwendung in Lebens- oder Futtermitteln zugelassen ist.


In Schleswig-Holstein war das verunreinigte Saatgut auf zwei Standorten in den Kreisen Herzogtum Lauenburg sowie Ostholstein auf insgesamt 9 Parzellen von jeweils circa 18 Quadratmetern ausgesät worden. Die aus der Aussaat aufgewachsenen jungen Pflanzen aller betroffenen Teilflächen wurden bereits im November 2015 – und damit vor einer Blüte – vollständig vernichtet.


Ein Anbau von Raps im landwirtschaftlichen Sinne für die Lebensmittel- oder Futtermittelerzeugung oder als nachwachsender Rohstoff hat nicht stattgefunden.


Da Rapssaatgut mehrere Jahre nach der Aussaat im Boden keimfähig bleibt, waren Nachsorgemaßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass sich aus der unbeabsichtigten Aussaat vom August 2015 die nicht zugelassene gentechnische Veränderung weiter verbreitet.


Das MELUR hat rechtzeitig vor Beginn der diesjährigen Vegetationsperiode die erforderlichen Nachsorgemaßnahmen festgelegt, die für einen Zeitraum von 5 Jahren bis Herbst 2021 durchzuführen sind. Das Maßnahmenpaket verpflichtet das Saatgutunternehmen, das die Aussaat veranlasste, durch regelmäßige Kontrollen einen eventuellen Aufwuchs auf den betroffenen Flächen zu identifizieren und sicher zu beseitigen. Die Kontroll- und Beseitigungsmaßnahmen werden im gesamten Zeitraum ergänzt durch eine Anbaupause für Raps, Vorgaben zur Bodenbearbeitung sowie das Verbot, auf den betroffenen Flächen Herbizide einzusetzen, gegen die OXY-235 Resistenzen vermittelt.


Schleswig-Holstein ist seit 2012 erneut Mitglied des Europäischen Netzwerks Gentechnik freier Regionen.

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