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Nächstes Glyphosat Urteil: Kurs der Bayer-Aktie bricht weiter ein

Zum Handelsstart am Dienstag verliert die Bayer Aktie erneut an Wert. Am Montagabend hatte erneut ein US-Gericht Klägern Schadenersatz zugesprochen, diesmal in Höhe von mehr als 2 Mrd. Dollar. Bayer will dagegen in Berufung gehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Aktienkurs von Bayer setzte die Talfahrt der vergangenen Monate kurz nach dem Handelsstart am Dienstag fort. Die im Dax notierte Aktie sackte um bis zu fünf Prozent auf 53,65 Euro und damit den tiefsten Stand seit 2012 ab, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa). Am Montagabend hatte die Geschworenen-Jury eines Gerichts im kalifornischen Oakland Bayer verurteilt, Schadenersatz in Höhe von insgesamt mehr als 2 Mrd. US-Dollar (1,78 Mrd. Euro) an das klagende Rentnerehepaar zu zahlen. Nach bereits zwei verlorenen Prozessen um Krebsrisiken von Herbiziden der US-Tochter Monsanto ist dies nun der dritte Fall in den USA, in dem Gerichte Schadensersatzzahlungen an Bayer verhängt haben. In den beiden vorangegangenen Fällen hatten die Kläger Schadenersatz- und Wiedergutmachungszahlungen in Höhe von jeweils rund 80 Mio. Dollar zugesprochen bekommen.

Bayer beharrt derweil auf der Sicherheit von Glyphosat und will in Berufung gehen. „Bayer ist von der Entscheidung der Jury enttäuscht und wird Rechtsmittel dagegen einlegen“, teilte Bayer nach Bekanntgabe des Urteils am Montagabend mit. Das Jury-Urteil stehe in direktem Widerspruch zu der Einschätzung der US-Umweltschutzbehörde EPA, die im vergangenen Monat im Rahmen der vorläufigen Zulassungsüberprüfung veröffentlicht wurde, verteidigt sich Bayer weiter. Aus Sicht von Bayer präsentierten die Kläger der Jury in diesem Fall „gezielt ausgesuchte Ergebnisse aus einem Bruchteil der insgesamt verfügbaren Studien“. „Die präsentierten Studien wiesen erhebliche Defizite auf: So wurde beispielsweise nicht danach unterschieden, welche anderen Pflanzenschutzmittel die Anwender verwendeten. Zudem waren die Ergebnisse nicht statistisch signifikant, bezogen nur eine sehr kleine Gruppe von Anwendern ein oder sind mit dem gesamten Spektrum wissenschaftlicher Erkenntnisse generell unvereinbar“, heißt es bei Bayer. Die Kläger hätten sich in erheblichem Umfang auf die Einschätzung der International Agency for Research on Cancer (IARC) aus dem Jahr 2015 bezogen. Diese hatte Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend" für Menschen eingestuft. „Wie die EPA jedoch feststellte, war ihre Bewertung des Krebsrisikos „robuster“ und „transparenter“ als die Bewertung der IARC, die nur auf einer Teilmenge der von der EPA berücksichtigten Studien basiert“, lautet nun die Argumentation von Bayer. Die Bewertung der IARC bezeichnet Bayer als „eine Einzelmeinung, die nicht im Einklang steht mit den Auffassungen internationaler Gesundheitsbehörden und wissenschaftlicher Einrichtungen“.

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In den USA sind noch weitere rund 13 400 Klagen wegen eines möglichen Krebsrisikos von Glyphosat gegen das Unternehmen anhängig. Von den drei Urteilen gegen Bayer hat bislang noch kein Fall die Berufung durchlaufen. Seit Bekanntwerden des ersten Glyphosat-Urteils in den USA im Sommer 2018 hat die Bayer-Aktie rund 40 Prozent ihres Werts verloren.

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