Der Naturschutzbund Baden-Württemberg (NABU) und der Zweckverband Landeswasserversorgung klagen bei den Verwaltungsgerichten Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe und Sigmaringen auf die Herausgabe der Daten zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Naturschutz- und Wasserschutzgebieten. Die Verwaltungsgerichte Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart haben den Klagen stattgegeben.
Begründung: Das Informationsrecht ist ein Jedermannsrecht. Außerdem stütze sich die Landesverwaltung auf einen europarechtswidrigen Paragrafen im Bundespflanzenschutzgesetz, womit man selbst europarechtswidrig handele.
Marco Eberle, Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes (LBV), stellt dazu klar, dass die Landwirtschaft Pflanzenschutzmittel nach strengen gesetzlichen Vorgaben und den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis einsetze. „Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird schon bisher von den Landwirten dokumentiert und es besteht eine Auskunftspflicht gegenüber der Kontrollbehörde“, betont Eberle.
Grundsätzlich müssten Daten zum Pflanzenschutz von Pflanzenbauexperten fachlich fundiert bewertet und interpretiert werden. „Dabei muss die Situation im Feld – also das Auftreten von Schädlingen, der Krankheitsverlauf oder der Witterungsverlauf berücksichtigt werden. Die Einsatzmenge schwankt von Jahr zu Jahr und sagt nichts über den verantwortungsvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln aus“, betont Eberle.
Die größte Sorge der Landwirte ist, dass veröffentlichte Daten zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht vorurteilsfrei diskutiert und kommentiert werden. „In der Vergangenheit haben die Umweltverbände dieses komplexe Thema leider sehr einseitig und unsachlich kommuniziert“, kritisiert Eberle. In der Gesamtdiskussion sei es zukünftig dringend notwendig, dass der unbestrittene Nutzen des Pflanzenschutzes für die Lebensmittelqualität, die Ertragssicherheit oder den weltweiten Klimaschutz deutlich aufgezeigt werde.
Das sagen die Kritiker
von Agra Europe
„Die drei Urteile sind eine Klatsche für die Juristen der Landwirtschaftsverwaltung des Landes“, so der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle. Mit der „Geheimniskrämerei“ beim Thema Pflanzenschutz müsse endlich Schluss sein. Die Landesregierung dürfe verbriefte Bürgerrechte wie das Transparenzprinzip und den Zugang zu Umweltinformationen nicht mit Füßen treten.
Der Geschäftsführer des LW, Prof. Frieder Haakh, erwartet „nach diesen klaren Urteilen“ einen Kurswechsel und die Offenlegung der Daten. Wenn diese vorlägen, könnten Wasseruntersuchungen deutlich wirtschaftlicher und effizienter gestaltet und das Trinkwasser besser geschützt werden.
Laut NABU und LW hat das Land gegen die Urteile allerdings Berufung eingelegt. Man frage sich schon, wie viele Gerichtsurteile es brauche, damit das Landwirtschaftsministerium endlich das Bürgerrecht auf Informationsfreiheit respektiere, so Enssle und Haakh. Sie wollen zur Not durch alle Instanzen gehen und sehen in den Urteilen eine gute Möglichkeit, um bei der jüngst beschlossenen Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes voranzukommen und die Erfolge messbar zu machen.
Wie Ennsle betonte, geht es dem NABU nicht darum, einzelne Landwirte oder die Landwirtschaft an den Pranger zu stellen. „Wir haben die Daten anonymisiert angefordert, denn es geht uns nicht um Personen, sondern darum, den Einfluss der landwirtschaftlichen Pestizide auf unsere Umwelt besser zu verstehen“, erklärte der Landesvorsitzende. Wer einen sachlichen Umgang mit dem Thema verlange, müsse bereit sein, Transparenz herzustellen.