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topplus Düngerbehörde

Nds: 30.000 Höfe bekommen Post vom Düngermeldeprogramm „ENNI“

Die niedersächsische Düngebehörde startet das Meldeprogramm ENNI und kontaktiert dazu jetzt 30.000 Landwirte. Als Vertrauensbruch wertet das Landvolk die Pflicht zur Nachmeldung alter Düngedaten.

Lesezeit: 2 Minuten

Mehr als 30.000 Bauern in Niedersachsen werden in den kommenden Tagen Post von der Düngebehörde der Landwirtschaftskammer erhalten. Darin informiert die Behörde über das Elektronische Nährstoffmeldeprogramm Niedersachsen, kurz ENNI, und die damit verbundenen Meldepflichten.

Mit der ENNI-Datenbank schafft die Landesregierung als erstes Bundesland ein internetbasiertes System, das sowohl der Düngebehörde als auch den Landwirten dabei helfen soll, die gesetzlichen Obergrenzen für die Stickstoff- und Phosphatdüngung der Felder einzuhalten, erläutert der Landesbauernverband.

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Doch für viele Bauern bedeute der Inhalt dieses Briefes zunächst zusätzliche Stunden unnötiger Büroarbeit, weiß das Landvolk. „Wir halten die Einführung von ENNI grundsätzlich für einen Schritt in die richtige Richtung. Niedersachsen ist hier Vorreiter in Sachen Transparenz, um die Betriebe vor unberechtigten Hofkontrollen zu schützen. Wir erwarten aber auch, dass die EU diese Maßnahmen im Nitratstreit mit der Bundesregierung anerkennt“, erklärt Dr. Holger Hennies, Vize-Präsident des Landvolk Niedersachsen.

Alte Düngebedarfsdokumentationen nachmelden!

Mit den Daten aus ENNI soll die Düngebehörde in die Lage versetzt werden, ihre Betriebsprüfungen stärker auf die Höfe auszurichten, bei denen noch erhebliche Verbesserungen möglich und nötig sind. Für das Landvolk Niedersachsen und viele Betriebsberater ist es aber nicht nachvollziehbar, dass rückwirkend auch die bereits in der Vergangenheit erstellten Düngebedarfsdokumentationen über „ENNI“ nachgemeldet werden müssen. Nach derzeitigem Stand müssen viele Tausend Betriebe die Einzeldaten für zehntausende von Feldern per Hand in „ENNI“ übertragen.

Das Landvolk fordert für die Altdaten eine Vertrauensschutzregelung für alle bisher zugelassenen Erfassungsmethoden und -programme, um die Daten auch in anderen Formaten an die Behörde zu übermitteln. Andernfalls bleibt die Forderung bestehen, die das Landvolk bereits zum Entwurf der ENNI-Verordnung hervorgehoben hatte: Das Landwirtschaftsministerium in Hannover muss die rückwirkende elektronische Meldepflicht für die Düngebedarfsermittlungen, die vor Bereitstellung von ENNI im Zeitraum 1. Juli 2018 bis 30. September 2019 erstellt wurden, wieder aufheben

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