Nach der EU-Entscheidung vergangene Woche keine neonicotinoiden Wirkstoffe mehr im Freiland verwendet werden. Der Dachverband Norddeutscher Zuckerrübenanbauer (DNZ) mahnt, das damit künftig wichtige Wirkstoffe für die Beizausstattung von Zuckerrübensaatgut fehlen.
Saatgut von Zuckerrüben ist bisher mit einer insektiziden Beizausstattung gegen beißende und saugende Schädlinge geschützt. Doch die neonicotinoiden Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam sind nach der heutigen Entscheidung aus Brüssel generell im Freiland verboten. Für den Zuckerrübenanbau sei deshalb künftig mit einem Mehraufwand an Pflanzenschutzmaßnahmen während der Vegetation zu rechnen, so der DNZ.
„Wir können die Entscheidung nicht nachvollziehen“, beklagt der DNZ-Vorsitzende Helmut Bleckwenn. „Die Einzelbehandlung der Pflanze über die Beizung des Samenkorns ist immer der wirksamste und nachhaltigste Schutz im Vergleich zu einer flächendeckenden Ausbringung.“
Bisher gab es im Zuckerrübenanbau eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der Anwendung von Neonicotinoiden. Mit der Saatgutbeizung sind die Wirkstoffe auf einen definierten Bereich begrenzt und kommen nur gezielt gegen Schädlinge zum Einsatz. Alle anderen Insekten, wie beispielsweise Bienen und andere Nützlinge, können so nicht gefährdet werden, kritisiert Bleckwenn.
Lange hätten sich die zuckerwirtschaftlichen Interessenverbände seinen Informationen nach auf nationaler und europäischer Ebene für die Fortsetzung der bestehenden Ausnahmeregelung eingesetzt. Nach der aktuellen Entscheidung müssten die Rübenbauern nun über alternative Pflanzenschutzmaßnahmen nachdenken.
„Künftig werden wohl wieder mehr Feldüberfahrten mit der Pflanzenschutzspitze notwendig werden“, folgert Helmut Bleckwenn weiter. Dies hat möglicherweise nicht nur ökonomische sondern auch ökologische Folgen.“
Das generelle Verbot von Neonics sieht der DNZ in erster Linie der Politik geschuldet, die sich im Zuge einer zunehmenden gesellschaftlichen Diskussion immer weniger an wissenschaftlichen Fakten orientiert. Sinnvoller wäre es stattdessen gewesen, die Ausnahmeregelung für Zuckerrüben zu verlängern und durch fruchtartenspezifische Begleitforschung zu ergänzen.