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Insektizide Beizen

Neonikotinoide: Verbot bleibt bestehen

Der Europäische Gerichtshof weist Bayer ab. Der Chemiekonzern hatte gefordert, das Urteil zum Verbot der umstrittenen Insektizide zurückzunehmen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-weite Anwendungsbeschränkung für eine Reihe neonikotinoider Insektizide bleibt bestehen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden. Das Urteil betrifft die Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid, die Landwirte nicht mehr als insektizide Beize nutzen dürfen.

Bayer bereits 2018 mit Klage gescheitert

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Im Mai 2013 hatte die EU-Kommission eine Verordnung erlassen, die die Anwendung der Neoniks verboten hat. Daraufhin klagten Syngenta und BayerCropScience beim Gericht der EU (EuG) gegen die EU-Verordnung. Die EU-Richter wiesen die Klage im Mai 2018 ab. Gegen dieses Urteil ging BayerCropScience anschließend beim EuGH in Berufung. Dabei verwiesen die Anwälte des Leverkusener Konzerns auf mehrere Rechtsfehler des Urteils. Die Luxemburger Richter bestätigten jedoch die Entscheidung des EuG.

Bayer: „Enttäuscht“

Die neonicotinoiden Wirkstoffe bleiben also weitestgehend verboten. Für Bayer ist das ernüchternd. Ein Bayer-Sprecher sagte gegenüber top agrar: "Bayer ist enttäuscht darüber, dass die wesentlichen Aspekte dieses Falles vom Gericht nicht anerkannt wurden.“ Der Konzern sei überzeugt davon, dass die Mittel gemäß der Gebrauchsinformationen sicher verwendet werden könnten.

BUND: „Sieg der Vernunft“

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher im Europaparlament zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung aus Luxemburg. Auf Twitter sprach er von „einem guten Tag für die Bienen und die Natur.“ Für den Vorsitzenden des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Olaf Bandt, ist das Urteil der Luxemburger Richter ein „Sieg der Vernunft und ein wichtiges Signal für den Schutz von Insekten in Europa.“

Nutzung nur noch mit Notfallzulassung

Trotz des Verbotes können EU-Mitgliedstaaten Notfallzulassungen für diese Wirkstoffe ausstellen. Für das Jahr 2021 sind die insektiziden Beizen in einigen deutschen Bundesländern für den Zuckerrübenanbau zugelassen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte die Erlaubnis unter strengen Auflagen erteilt.

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