Brüssel
Neonikotinoid Thiacloprid wird ab Mai 2020 verboten
Die EU-Länder haben für ein Verbot von Thiacloprid gestimmt. Bayer betont, dass nur „unzureichende“ chemische Alternativen für zahlreiche Kombinationen von Kulturpflanzen und Schädlingen verfügbar sind.
Eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat sich gegen eine erneute Zulassung des neonikotinoiden Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Thiacloprid ausgesprochen. Bei der Entscheidung letzte Woche in Brüssel votierten 27 EU-Länder im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) für ein Verbot.
Die Europäische Kommission wird die Entscheidung in den kommenden Wochen formell annehmen. Inkrafttreten wird das Verbot nach dem 30. April 2020; dann ist die aktuelle Zulassung für Thiacloprid ausgelaufen. Als Grund für den Bann wird die Einstufung als „wahrscheinlich reproduktionstoxisch“ sowie die giftige Wirkung des insektiziden Wirkstoffs auf Bestäuber genannt. In Frankreich ist die Nutzung von Thiacloprid bereits seit September 2018 untersagt.
Derweil erklärte ein Sprecher der Bayer AG, die das Mittel bisher vertreibt, dass man weiterhin der Ansicht sei, dass Pflanzenschutzmittel auf Thiacloprid-Basis sicher angewendet werden könnten, sofern geeignete Maßnahmen zur Risikominderung getroffen würden. Nichtsdestoweniger werde das Unternehmen die Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten respektieren.
Das Unternehmen hob ferner hervor, dass Pflanzenschutzmittel auf Thiacloprid-Basis ein wichtiges Instrument für Landwirte in der gesamten EU seien. Betont wird zudem, dass 16 Mitgliedstaaten bestätigt hätten, dass ohne Thiacloprid nur „unzureichende“ chemische Alternativen für zahlreiche Kombinationen von Kulturpflanzen und Schädlingen verfügbar seien.