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Neonikotinoid-Urteil: Frankreich will EU-weiten Verzicht auf Notfallzulassungen

Nach dem Neonikotinoid-Urteil vom Januar will sich Frankreich beim Zuckerrübenanbau an die Regeln halten. Österreich fühlt sich davon allerdings nicht angesprochen, was die Franzosen nun sehr ärgert.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit Verweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Januar zu den Neonikotinoiden hat Frankreich den Verzicht auf Notfallzulassungen in allen Mitgliedstaaten angemahnt.

Zur Erinnerung: Die Luxemburger Richter hatten klargestellt, dass die betreffende EU-Durchführungsverordnung die Behandlung von Saatgut mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam sowie die Verwendung desselbigen nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt nur für die Produktion in Gewächshäusern.

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Österreich fühlt sich nicht angesprochen

Die Pariser Regierung hatte nach dem Urteil erklärt, dass sie sich diesem fügen und für 2023 keine erneute Notfallzulassung für den Zuckerrübenanbau erteilen werde.

Dagegen hatte der Niederösterreichische Bauernbund betont, das Urteil beziehe sich auf einen Antrag aus Belgien und habe „somit keine direkten Auswirkungen auf Österreich“. Anderslautende Einschätzungen von Umweltorganisationen bezeichnete der Verband als „Wunschdenken“ und empfahl, „die Entscheidung genau zu lesen“.

Frankreich sorgt sich um die Zuckerwirtschaft

Bei der jüngsten Sitzung der Expertengruppe für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (AfGMO) für den Bereich Ackerkulturen und Olivenöl warnte Frankreich vor negativen Folgen des EuGH-Urteils auf die Zuckerproduktion. Gegebenenfalls sei mit Anbaueinschränkungen zu rechnen.

Damit die französischen Rübenerzeuger den Anbau beibehielten, sei eine finanzielle Begleitmaßnahme beabsichtigt, die zum Ende der Kampagne bei Ausfällen mobilisiert werden könne. Da auch andere Mitgliedstaaten hier Probleme bekommen könnten, sollte das Vorgehen europaweit abgestimmt werden und die EU-Kommission ein Sicherheitsnetz aufspannen, forderte Frankreich.

Der Kommissionsvertreter erklärte, außergewöhnliche Maßnahmen seien aktuell nicht beabsichtigt, vor allem da die potentiellen Folgen des EuGH-Urteils noch nicht abschätzbar seien. Er verwies mit Blick auf die wirtschaftliche Situation des EU-Zuckersektors auf die aktuell hohen Zuckerpreise in der EU. Frankreich habe zudem in seinem Strategieplan Einkommensstützungsmaßnahmen für den Zuckersektor vorgesehen. Die Kommission werde diesbezügliche Anträge sorgfältig prüfen - auch ob auf EU-Ebene außergewöhnliche Maßnahmen zu ergreifen seien.

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