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Verbot wirkungslos

Neonikotinoide: EU-Kommission muss ausufernde Ausnahmegenehmigungen unterbinden

Etliche EU-Mitgliedstaaten ignorieren das EU-Verbot für den Einsatz von Neonikotinoiden und haben Ausnahmegenehmigunhgen erlassen. Dagegen soll die Kommission jetzt vorgehen, wünscht sich das EU-Parlament.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Europaparlament fordert von der Kommission Maßnahmen gegen ungerechtfertigte Ausnahmegenehmigungen zur Umgehung des Neonikotinoidverbots. Die Brüsseler Behörde müsse energisch gegen die Mitgliedstaaten vorgehen, die Ausnahmegenehmigungen für Pflanzenschutzmittel mit neonikotinoiden Wirkstoffen „systematisch missbrauchten“, heißt es in einer Entschließung zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln.

Die Kommission müsse zudem bindende Vorgaben für die Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes erarbeiten und die Anwendung im öffentlichen Raum sowie in Reichweite von Risikogruppen verbieten. Den nationalen Bemühungen um eine Verringerung des Pflanzenschutzmittelaufwandes stellten die Abgeordneten ein schlechtes Zeugnis aus. Die Umsetzung der EU-Vorgaben zu einem nachhaltigen Einsatz mache kaum Fortschritte. In etwa 80 % der nationalen Aktionspläne seien keine spezifischen Informationen zur Quantifizierung der Zielvorgaben enthalten.

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Die Entwicklung und Anwendung von nicht-chemischen Alternativen und Wirkstoffen mit geringerem Gefahrenpotential sei ebenfalls nicht vorangebracht worden; nur wenige Mitgliedstaaten setzten überhaupt die notwendigen Anreize.

Kritik übten die Parlamentarier auch an den Zulassungsverfahren. Die derzeitige Verfahrensdauer auf nationaler Ebene sei für die mangelnde Verfügbarkeit der gewünschten Alternativen mitverantwortlich. Schnellere Verfahren könnten dazu beitragen, die Hürden für die Entwicklung neuer Produkte zu senken und so deren Verbreitung zu fördern

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