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Neonikotinoide teilweise kaum zu ersetzen

Pflanzenschutzmittel auf der Basis von neonikotinoiden Wirkstoffen sind nicht ohne weiteres zu ersetzen, obwohl für die meisten Anwendungen ausreichend wirksame Alternativen existieren.

Lesezeit: 3 Minuten

Pflanzenschutzmittel auf der Basis von neonikotinoiden Wirkstoffen sind nicht ohne weiteres zu ersetzen, obwohl für die meisten Anwendungen ausreichend wirksame Alternativen existieren. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht des französischen Amtes für Gesundheitsschutz in Ernährung, Umwelt und Arbeit (ANSES), der Risiken und Nutzen von neonikotinoiden Pflanzenschutzmitteln sowie die verfügbaren Alternativen bewertet.


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Demnach existieren für den Großteil der 130 untersuchten zugelassenen Anwendungen ausreichend wirksame Ausweichmöglichkeiten; allerdings seien keine Substanzen oder Wirkstoffgruppen gefunden worden, deren Gesamtrisikoprofil positiver als das der Neonikotinoide zu bewerten sei, heißt es in dem Ende Mai veröffentlichten Bericht.


Zudem seien die Auswirkungen eines Verbots auf die Landwirtschaft schwer vorherzusehen; daher sei es notwendig, die Suche nach Alternativen zu beschleunigen. In den meisten Anwendungsbereichen sei damit zu rechnen, dass es im Zuge der geringeren Auswahl an Wirkstoffen zu vermehrten Resistenzbildungen kommen werde, und zwar insbesondere bei den Pyrethroiden.


Laut ANSES bestehen die chemischen Alternativen zu den Neonikotinoiden in 39 % der Fälle in nur einer Wirkstoffgruppe oder sogar nur einem Wirkstoff. Zugleich gebe es für 78 % der Anwendungsmöglichkeiten nicht-chemische Alternativen; zu den aussichtsreichsten gehörten physikalische Ansätze, etwa das Aufbringen einer Schutzschicht, sowie der Einsatz von Pheromonen.


Bei insgesamt sechs Anwendungen konnte das ANSES keine geeigneten Alternativen identifizieren; dazu gehört neben der Bekämpfung von Blattläusen im Rübenanbau auch der Einsatz gegen Fliegen in Mais und Himbeeren.

 

Einsatz von Nützlingen vielversprechend


Insgesamt müssen für einen Verzicht auf Neonikotinoide laut ANSES sehr unterschiedliche Methoden der Schädlingskontrolle kombiniert werden, was eine tiefgreifende Umgestaltung der Anbausysteme erfordere.


Neben einer Diversifizierung des Anbaus nennt die Behörde in diesem Zusammenhang die Umsetzung von Strategien, die sowohl benachbarte Flurstücke als auch die regionale Ebene miteinbeziehen, und den verstärkten Anbau von „Servicepflanzen“, die als Multiplikatoren von Ökosystemdienstleistungen dienen sollten.


Sehr vielversprechend sei zudem sowohl der Einsatz von pflanzeneigenen Abwehrstoffen, beispielsweise als Repellent, als auch der von Nützlingen, der sich bei gut einem Fünftel der untersuchten Anwendungsgebiete als tragfähige Alternative erweisen könne, und zwar insbesondere im geschützten Anbau.


Zuckerbranche pocht auf Ausnahmeregelung


Die Interprofession für Zuckerrüben und Zucker (AIBS) nahm den Bericht des ANSES zum Anlass, ihre Forderung nach einer Ausnahmeregelung für die Saatgutbeize mit Neonikotinoiden zu erneuern. Die Regierung müsse dem zustimmen; anderenfalls stelle das Verbot eine „große sozioökonomische Bedrohung“ für die gesamte Branche dar.


Regional sei mit Ertragseinbußen von bis zu 50 % zu rechnen, so die AIBS. Laut ihren Angaben gibt es zum Einsatz von Neonikotinoiden im Rübenanbau zur Bekämpfung des wichtigsten Vektors von Vergilbungsviren, der Grünen Pfirsichblattlaus, nur eine einzige Alternative. Diese basiere auf Pyrethroiden und Carbamaten, für beide Wirkstoffgruppen seien aber bereits Resistenzen bei den Blattläusen nachgewiesen.


Der Verband der Rübenerzeuger (CGB) kündigte eine „Sensibilisierungskampagne“ in allen Anbaugebieten an. CGB-Präsident Eric Lainé appellierte ebenfalls an die Regierung, eine Ausnahmeregelung für den Rübenanbau zu schaffen. Es sei ein echter Rückschritt, wieder auf das Sprühen zu setzen.


In Frankreich ist zum 1. September im Rahmen des Biodiversitätsgesetzes ein generelles Verbot von Neonikotinoiden vorgesehen. Ausnahmegenehmigungen können bis 2020 noch für einzelne Anwendungen erteilt werden, müssen jedoch von Agrar-, Umwelt- und Gesundheitsressort gemeinsam auf den Weg gebracht werden.

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